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Aufklärungspflichten eines Arztes bei der Vornahme von Brustoperationen und dem Einsatz von Brustimplantaten.
OLG München
Az: 1 U 3807/09
Urteil vom 22.04.2010
I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgericht München I vom 24.06.2009, Az. 9 O 22269/08, wird zurückgewiesen.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Klägerin macht Schadensersatzansprüche wegen einer misslungenen Schönheitsoperation geltend.
Die Klägerin ließ sich am 16.04.2002 in beide Brüste durch Dr. F. Implantate einsetzen. Das Ergebnis war unbefriedigend, da die Ecken und Kanten der Implantate deutlich sichtbar und tastbar waren.
Die Klägerin suchte am 30.06.02 den Beklagten auf, um sich einer Korrektur-Operation zu [...] Weiterlesen
“Schönheitsoperation misslungen (Brust-OP) – Schadensersatzansprüche”