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AG München – Az.: 343 C 106/21 – Urteil vom 27.10.2021
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leisten.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 3.087,82 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Parteien streiten über restliche Schadensersatzansprüche aufgrund eines Verkehrsunfalls vom 03.03.2020 gegen 13:30 Uhr in M. auf dem Parkplatz des R.-Supermarktes, L.-Straße … in M..
An dem Unfall beteiligt waren der Pkw der Klagepartei, ein [...] Weiterlesen
“Verkehrsunfall mit geöffneter Fahrertür auf einem Parkplatz”