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Landgericht Krefeld
Az.: 1 S 32/07
Urteil vom 14.09.2007
Vorinstanz: Amtsgericht Krefeld, Az.: 4 C 305/06
Leitsätze:
Der Ausuferung des „fliegenden Gerichtsstandes“ bei im Internet begangenen unerlaubten Handlungen ist dadurch Einhalt zu geben, dass darauf abgestellt wird, ob sich die Verletzungshandlung, das heißt die Internetseite mit dem rechtsverletzenden Inhalt, im Bezirk des angerufenen Gerichts im konkreten Fall bestimmungsgemäß habe auswirken sollen.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Krefeld vom 14.02.2007, 4 C 305/06, wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert für die Berufungsinstanz: bis EUR 1.500,00
Gründe:
I.
Der Kläger begehrt von der Beklagten die Zahlung ihm entstandener Abmahnkosten im Hinblick auf zwei Meldungen, [...] Weiterlesen
“Gerichtsstand im Internet – Auswirkung des Einzelfalls auf den Gerichtsbezirk”