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BUNDESGERICHTSHOF
Az.: VIII ZR 185/00
Verkündet am: 06.02.2002
Vorinstanzen: OLG Dresden, LG Dresden
Leitsatz:
Zu den Anforderungen an eine Substantiierung des Vorbringens eines Unternehmenskäufers, der erworbene Betrieb sei schon im Zeitpunkt des Vertragsschlusses zahlungsunfähig gewesen.
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 6. Februar 2002 für Recht erkannt:
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 16. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 8. Juni 2000 aufgehoben.
Der Rechtsstreit wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von Rechts wegen
Tatbestand:
Der Kläger wendet sich gegen die Vollstreckung einer Kaufpreisforderung aus einem notariell beurkundeten Kaufvertrag über GmbH-Geschäftsanteile. Er [...] Weiterlesen
“Unternehmenskauf (Fitnessstudio) und Zahlungsunfähigkeit”