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Rechtliche Klärung zur Auflassungsvormerkung
Die rechtliche Auseinandersetzung um die Auflassungsvormerkung eines Grundstücks und die damit verbundenen Erbscheinsrückgaben hat in jüngster Zeit für Aufsehen gesorgt. Das Oberlandesgericht München hat in einem Beschluss vom 27.09.2023 eine vorherige Zwischenverfügung des Amtsgerichts Memmingen aufgehoben, die weitreichende Auswirkungen auf die Praxis der Grundbucheintragungen und die Rechte der Beteiligten haben könnte.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 34 Wx 240/23 e [toc]
Hintergrund des Falles
Die Beteiligten strebten die Eintragung einer Auflassungsvormerkung für ein bestimmtes Grundstück an. Die ursprüngliche Eigentümerin des Grundstücks war im Grundbuch verzeichnet. Später wurde eine einstweilige Anordnung des Nachlassgerichts erlassen, die die Rückgabe des Erbscheins und des Testamentsvollstreckerzeugnisses forderte, da Zweifel an der Richtigkeit des Erbscheins aufkamen. Trotz [...] Weiterlesen
“Auflassungsvormerkungseintragung an Grundstück – Erbscheinsrückgabe”