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Anforderungen an die Vollständigkeit und die damit einhergehenden Prüfungs- und Ermittlungspflichten des Notars
OLG Bamberg, Beschluss vom 16.06.2016, Az.: 4 W 42/16
Leitsätze: Ein notarielles Nachlassverzeichnis im Sinn des § 2314 Abs. 1 S. 3 BGB ist bereits dann unvollständig, wenn es schon an der formalen Kongruenz zwischen einer im Auskunftstitel thematisch vorgegeben Erklärungsposition und den beurkundeten Angaben der Schuldnerseite fehlt.
Auch dann, wenn eine auskunftspflichtige Vermögensverschiebung und ihr Schenkungscharakter jeweils offenkundig sind, ist ihre Aufnahme in das Bestandsverzeichnis keine in das Ermessen des Notars gestellte Frage der Zweckmäßigkeit.
Die dem Notar obliegende Plausibilitätskontrolle schließt die Verpflichtung ein, bei offenkundig klärungsbedürftigen Punkten – insbesondere bei auffälligen Vorgängen im Bereich des sog. fiktiven Nachlasses – die [...] Weiterlesen
“Notarielles Nachlassverzeichnis”