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In Deutschland kann jeder selbst bestimmen, wie sein Hab und Gut nach dem Tod aufgeteilt werden soll. Die meisten Menschen bedienen sich hierzu einem Testament. Ein Testament ist allerdings nicht die einzige Möglichkeit, eine Verfügung von Todes wegen zu verfassen. Alternativ akzeptiert der Gesetzgeber auch einen Erbvertrag. Obwohl es sich sowohl bei einem Testament als auch bei einem Erbvertrag um eine letztwillige Verfügung handelt, unterscheiden sich die Varianten in zahlreichen Punkten, die für den Laien oftmals erst auf den zweiten Blick zu erkennen sind.
Das Wesen des Erbvertrages
Ebenso wie das Testament ist der Erbvertrag eine Gestaltungsform des Erbrechts, mit dessen Hilfe die Vermögensnachfolge geregelt wird. Zudem können sowohl bei einem Erbvertrag als auch in [...] Weiterlesen
“Der Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag”