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KG Berlin, Az.: 6 W 33/16, Beschluss vom 10.03.2017
Die Sache wird unter Aufhebung des Beschlusses des Amtsgerichts Spandau vom 9. März 2016 – 64 VI 181/12 – und des zugrundeliegenden Verfahrens an das Amtsgericht Spandau – Nachlassgericht – zurückverwiesen.
Gründe
I. Die Beteiligten zu 2) bis 4) sind die drei Söhne des vorverstorbenen Bruders … der am 14.3.1928 geborenen und am 30.4.2012 verwitwet und kinderlos verstorbenen Erblasserin, die Steuerberaterin gewesen war und ein Vermögen von ca. 2,3 Mio. Euro hinterlassen hat. Die Beteiligte zu 1) hat zwei handschriftlich ge- und unterschriebene Testamente eingereicht, deren Echtheit die Beteiligten zu 3) und 4) bestreiten. Die letztwillige Verfügung mit dem Datum vom 26. Januar 2005 (im Folgenden [...] Weiterlesen
“Echtheitsprüfung für ein handschriftliches Testament”