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OLG Düsseldorf, Az.: I-3 Wx 111/16, Beschluss vom 13.06.2016
Der Beschluss des Amtsgerichts Dinslaken vom 15. März 2016 – Az. 14 VI 69/16 – wird geändert.
Das Nachlassgericht wird angewiesen, dem Beteiligten zu 1 den beantragten Erbschein zu erteilen.
Der Beteiligte zu 2 trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Beschwerdewert: 90.000,00 €
Gründe
I.
Der Beteiligte zu 1 ist Witwer der Erblasserin. Die Eheleute hatten zwei gemeinschaftliche Testamente aufgesetzt. Am 5. Oktober 1982 verfügten sie:
„Unser Testament.
Wir, die Eheleute E. und M. F. … setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein.“
Das Testament vom 20. Mai 2006 lautet:
„Unser Testament.
Wir die Eheleute, E. F. und M. F. … setzen unseren Neffen H. S. geb. am [...] Weiterlesen
“Auslegung zweier gemeinschaftlicher Testamente – Schlusserbeneinsetzung”