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Hinterlegtes Sparbuch: Erbnachweis-Kontroverse vor Gericht
Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat entschieden, dass die Vorlage von notariellen Testamenten und Eröffnungsprotokollen als Erbnachweis im Fall der Herausgabe eines hinterlegten Sparbuchs nicht ausreichend ist. Stattdessen wird die Vorlage von Erbscheinen gefordert, um die Erbfolge zweifelsfrei nachzuweisen. Dies gilt insbesondere, wenn die Hinterlegung aufgrund unbekannter Erben erfolgte und die Hinterlegungsstelle mit befreiender Wirkung an den Berechtigten herausgibt.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 11 VA 8/14 [toc]
Auszug aus der Quelle: https://www.erbrechtsiegen.de/rechtsweg-bei-anspruch-auf-herausgabe-eines-hinterlegten-sparbuches/
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“Rechtsweg bei Anspruch auf Herausgabe eines hinterlegten Sparbuches”