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Haftung für Mängel aus Bauplanungsphase
OLG Celle – Az.: 5 U 75/12 – Urteil vom 25.09.2014
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 13. März 2012 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Hildesheim abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I.
Der Kläger nimmt die Beklagte als Rechtsnachfolgerin der Planungsgruppe O. – Architektengemeinschaft H./K. [...] Weiterlesen
“Haftung eines bauüberwachenden Architekten”