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Photovoltaikanlagen in WEG-Beschlüssen: Unbillige Benachteiligung führt zu Ungültigkeit
Das Amtsgericht Berlin-Mitte hat entschieden, dass die Beschlüsse einer Eigentümerversammlung zur Errichtung einer Photovoltaikanlage für ungültig erklärt werden, da sie nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen. Der Kläger, ein Wohnungseigentümer, der von der geplanten Anlage besonders betroffen wäre, hat erfolgreich argumentiert, dass diese ihn unbillig benachteiligt.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 29 C 10/23 WEG [toc]
Photovoltaikanlagen in Wohnu[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.ra-kotz.de/weg-beschlussanfechtung-zur-errichtung-von-photovoltaikanlagen.htm
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“WEG-Beschlussanfechtung zur Errichtung von Photovoltaikanlagen”