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Führen Banken Aufträge von Kunden mangels Kontodeckung nicht aus, dürfen sie dafür keine Gebühren berechnen.
So urteilte der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr (Az: XI ZR 5/97; Az: XI ZR 296/96). Diese Urteile nutzten Bankkunden, unberechtigt kassierte Gebühren zurück- zufordern. Doch viele Kreditinstitute lehnen die Ansprüche kurzerhand ab. Hier die beiden beliebtesten Behauptungen:
Behauptung und „Was davon zu halten ist“:
1. Es handele sich um eine Gebühr für die Benachrichtigung (Porto usw.) des Kontoinhabers über die Nichteinlösung von Schecks, Lastschriften oder Überweisungen.
• Taucht auf dem Kontoauszug Gebühr Rücklastschrift“, „Lastschriftrückgabe“ oder ähnliches auf, dann handelt es sich eben nicht um ein Entgelt für eine Benachrichtigung,
• Die Bank muß anhand des zu diesem Zeitpunkt geltenden Preisverzeichnisses [...] Weiterlesen
“Gebühren für geplatzte Schecks – Banken erfinden Ausreden”