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AG BLOMBERG
Az.: 4 C 324/10
Urteil vom 20.04.2011
Die Klägerin wird verurteilt, an den Beklagten 505,22 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.09.2009 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Im übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Streitwert: 3.026,03 €
Tatbestand:
Die Parteien streiten über die Abwicklung eines Leasingvertrages für ein Kraftfahrzeug.
Der Beklagte beantragte [...] Weiterlesen
“Fahrzeugleasingvertrag – Abwicklung”