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OLG Celle
Az: 3 U 74/06
Urteil vom 09.08.2006
In dem Rechtsstreit hat der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle auf die mündliche Verhandlung vom 26. Juli 2006 für Recht erkannt:
Die Berufung der Klägerin gegen das am 6. März 2006 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe:
I.
Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Rückzahlung eines Darlehens in Anspruch, der Beklagte rechnet mit Schadensersatzansprüchen auf.
Die Parteien schlossen am 12. Oktober 1999 einen Darlehensvertrag zur Finanzierung des Restkaufpreises eines Pkw Hyundai Coupe 2,0, den der Beklagte beim Autohaus D. erworben hatte. Das [...] Weiterlesen
“Fahrzeugfinanzierung – Briefherausgabe und Restdarlehenszahlung ”