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LG FREIBURG
Az.: 14 O 68/11
Urteil vom 25.07.2011
Im dem Rechtsstreit wegen Forderung hat die 14. Zivilkammer des Landgerichts Freiburg auf die mündliche Verhandlung vom 27. Mai 2011 und nach dem Sach- und Streitstand vom 20.06.2011 für Recht erkannt:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.772,00 € zu zahlen nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.02.2011 Zug um Zug gegen Rückübereignung des Pkw Volvo C 70 T 5 mit der Fahrgestellnummer ….
2. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des in Ziff. 1 beschriebenen Pkw in Annahmeverzug befindet.
3. Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe [...] Weiterlesen
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