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Amtsgericht Düsseldorf
Az: 41 C 7785/07
Urteil vom 18.12.2007
Das Amtsgericht Düsseldorf hat auf die mündliche Verhandlung vom 20.11.2007 für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des für die Beklagten aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Die Beklagten können die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des für die Klägerin aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Tatbestand:
Die Klägerin erlitt mit [...] Weiterlesen
“Gespannfahrzeug – Verkehrsunfall – Haftungsverteilung”