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Oberlandesgericht Celle
Az.: 11 U 254/05
Urteil vom 13.07.2006
Vorinstanz: Landgericht Verden, Az.: 4 O 201/05
Leitsatz:
Bei einem Gebrauchtwagenkauf kann das wesentliche Auseinanderfallen von Produktionsdatum und Erstzulassung einen Sachmangel im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB begründen (Anschluss an OLGR Celle 1998, 160 und OLG Karlsruhe, NJW 2004, 2456).
In dem Rechtsstreit hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle auf die mündliche Verhandlung vom 29. Juni 2006 für Recht erkannt:
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Verden vom 1. September 2005 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der von der Beklagten zurückzuzahlende Kaufpreis nicht 10.254,30 EUR, sondern lediglich 9.108,60 EUR beträgt; zur Klarstellung [...] Weiterlesen
“Herstellungs- und Erstzulassungsdatum beim Gebrauchtwagenkauf: Sachmangel bei Auseinanderfallen?”