Käuferin bekommt Geld zurück: Fliegender Zwischenhändler täuschte sie über Unfallschaden Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied in einem Fall über Ansprüche aus einem Gebrauchtwagenkauf. Der Beklagte wurde wegen arglistiger Täuschung verurteilt, da er den Kaufpreis eines Audi A6 zurückzahlen musste. Er hatte verschwiegen, dass das Fahrzeug von einem „fliegenden Zwischenhändler“ erworben wurde und bereits einen erheblichen Unfallschaden erlitten hatte.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: [...]