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Tankdeckel abgerissen: Beklagte muss Schadensersatz zahlen.
Im Streitfall um einen abgerissenen Tankdeckel hat das Gericht entschieden: Die Beklagte muss der Klägerin Schadensersatz zahlen, da sie gegen ihre Verkehrssicherungspflicht verstoßen hat. Der Tankdeckel wurde beim Waschen des Fahrzeugs in der Anlage der Beklagten abgerissen. Der Sachverständige konnte nachweisen, dass dies aufgrund von Fehlern in der Anlage passiert ist und die Beklagte den Benutzer darauf hinweisen musste. Der Schaden der Klägerin wurde in Höhe von 308 € festgesetzt und muss von der Beklagten beglichen werden. Die Klägerin kann auch die Erstattung ihrer Rechtsanwaltskosten verlangen. Eine Auslagenpauschale kann jedoch nicht beansprucht werden.
AG Kassel – Az.: 435 C 3680/20 – Urteil vom 02.08.2022
Die Beklagte wird verurteilt, an [...] Weiterlesen
“Verkehrssicherungspflicht bei Betrieb einer Autowaschanlage”