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OLG Koblenz – Az.: 12 U 773/18 – Urteil vom 09.09.2019
1. Die Berufung des Klägers gegen das am 23.05.2018 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Mainz, Az. 4 O 160/17, wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I.
Mit der Klage verlangt der Kläger von der Beklagten, einer Kfz-Händlerin für Reimportfahrzeuge, die Nachlieferung [...] Weiterlesen
“Fahrzeugkaufvertrag – Nacherfüllung durch Fahrzeuglieferung aus aktueller Produktionsserie”