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Nacherfüllung und Unmöglichkeit: Urteil im Kfz-Inspektionsfall
In einem Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Köln geht es um die Frage des Schadensersatzes nach einer Kfz-Inspektion. Im Kern des Disputs steht, ob nach durchgeführten Wartungsarbeiten, insbesondere dem Austausch von Teilen wie dem Keilrippenriemen, Riemenspanner und Zahnriemen, der beauftragte Dienstleister (Beklagter) für nachfolgende Schäden am Fahrzeug der Auftraggeberin (Klägerin) haftbar gemacht werden kann. Ein zentrales Element in diesem Zusammenhang ist die Nacherfüllung und ob der Klägerin ein Recht auf Schadensersatz zusteht, ohne dem Beklagten zuvor eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt zu haben. Das Thema beleuchtet die rechtlichen Aspekte und Pflichten, die bei der Durchführung von Wartungsarbeiten an Fahrzeugen und den daraus resultierenden möglichen Schadensersatzansprüchen entstehen können.
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“Schadensersatzanspruch nach Kfz-Inspektion”