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OLG Düsseldorf – Az.: 13 U 181/91 – Urteil vom 12.11.1992
Gründe
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Die Berufung ist nicht begründet.
Die Bekl. ist gem. § 463 S. 2 BGB verpflichtet, an den Kl. Schadensersatz i.H.v. 5.500 DM zu leisten.
I. Der Verkäufer eines Gebrauchtwagens muß die Folgen eines früheren Unfalles, die ihm bekannt sind und die den Rahmen der Geringfügigkeit überschreiten, dem Käufer grundsätzlich auch ungefragt mitteilen, wenn er sich nicht dem Vorwurf arglistigen Verschweigens aussetzen will. Auf ausdrückliche Nachfrage hat er alles zu offenbaren, was er weiß (BGH NJW-RR 1987, 436, 437). Diese Verpflichtung hat die Bekl. durch die Erklärung, das Fahrzeug sei bei einem Unfall „von vorne“ beschädigt worden, nicht erfüllt. Die Reparatur des Fahrzeugs, [...] Weiterlesen
“Offenbarungspflichten des privaten Verkäufers eines Unfallwagens”