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Waschstraßen-Unfall: Klägerin erhält Schadensersatz von 4.089,89 €
Das Landgericht Nürnberg-Fürth entschied zugunsten der Klägerin auf Schadensersatz nach einem Unfall in einer Waschstraße. Die Klägerin erhält 4.089,89 € für die Reparaturkosten und zusätzliche Beträge für vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten sowie Zinsen. Das Gericht stellte fest, dass der Unfall durch das Aufschieben des klägerischen Fahrzeugs auf das der Beklagten in der Waschstraße verursacht wurde, wobei ein Mitverschulden des Fahrers des klägerischen Fahrzeugs ausgeschlossen wurde.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 8 O 6661/22 [toc]
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“Schadensersatzansprüche nach Unfall in einer Waschstraße”