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Arbeitszeitflexibilität vor betrieblichen Belangen: Wegweisendes Urteil zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
In einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz wurde entschieden, dass eine Arbeitnehmerin ihren Anspruch auf Arbeitszeitverringerung und Neuverteilung der Arbeitszeit durchsetzen konnte. Trotz des Widerspruchs des Arbeitgebers, der betriebliche Gründe geltend machte, befand das Gericht, dass diesen Gründen keine ausreichende Bedeutung zukommt, um den Wunsch der Klägerin nach einer reduzierten und neu verteilten Arbeitszeit abzulehnen. Das Gericht ordnete an, dass die Arbeitszeit der Klägerin auf 30 Stunden pro Woche reduziert und auf Montag bis Freitag, jeweils von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr, verteilt wird. Das Urteil betont die Möglichkeit der Arbeitnehmer, ihre Arbeitszeit im Einklang mit persönlichen Bedürfnissen anzupassen, sofern keine schwerwiegenden betrieblichen Gründe [...] Weiterlesen
“Anspruch auf Arbeitszeitverringerung und Neuverteilung der Arbeitszeit”