Die Anfechtung der Betriebsratswahl durch drei Beschäftigte erfolgte pünktlich innerhalb der gesetzlichen Zwei-Wochen-Frist, doch die notwendigen Unterschriften fehlten auf dem Dokument. Obwohl die Beteiligten den fehlenden Nachweis einer Vollmacht nur Tage später nachreichten, blieb die Frage offen, ob diese Korrektur den Formfehler noch heilen konnte.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 10 TaBV 58/22
Das Wichtigste im Überblick
Gericht: Landesarbeitsgericht Niedersachsen Datum: 09.05.2023 Aktenzeichen: 10 TaBV 58/22 Verfahren: Beschwerde zur Wahlanfechtung Rechtsbereiche: ArbeitsrechtMitarbeiter müssen Anfechtungen gemeinsam unterschreiben oder Vollmachten innerhalb der zweiwöchigen Frist vorlegen.