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Hessisches Landesarbeitsgericht
Az: 17 Sa 569/11
Urteil vom 19.12.2011
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 03. November 2010, 15 Ca 2030/10, wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten auch im Berufungsrechtszug über die Wirksamkeit außerordentlicher fristlos bzw. mit Auslauffrist ausgesprochener Arbeitgeberkündigungen und um Weiterbeschäftigung.
Wegen des unstreitigen Sachverhalts, des Vortrags der Parteien im ersten Rechtszug und der dort gestellten Anträge wird auf den Tatbestand der angefochtenen Entscheidung (Bl. 566 bis 571 d.A.) in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 16. Mai 2011 (Bl. 565 d.A.) Bezug genommen.
Die ursprüngliche Beklagte (A GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts B unter HRB C) hat [...] Weiterlesen
“Diensthandy – fristlose Kündigung bei übermäßiger Nutzung”