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Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein
Az: 6 Sa 43/08
Urteil vom 18.06.2008
In dem Rechtsstreit hat die 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein auf die mündliche Verhandlung vom 18.06.2008 für Recht erkannt:
1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 30.11.2007 – 2 Ca 2194/07 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand:
Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch darum, ob der Kläger im ersten Jahr der Elternzeit Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit auf 6,6 Wochenstunden hatte.
Der Kläger trat am 27.04.1994 in die Dienste der Beklagten, die 190 Arbeitnehmer beschäftigt. Zuletzt arbeitete er als Reinigungskraft im Bereich „Sandaufbereitung“ und erzielte ein Bruttomonatsgehalt in [...] Weiterlesen
“Elternzeit und Arbeitszeitverringerung”