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BUNDESARBEITSGERICHT
Az.: 4 AZR 795/05
Urteil vom 03.05.2006
Leitsätze:
Ein Tarifvertrag ist regelmäßig nur als Ganzes kündbar. Zulässig ist die Teilkündigung eines Tarifvertrages, wenn sie darin ausdrücklich zugelassen ist. Ob die Teilkündigung auch ohne eine sie ausdrücklich gestattende Regelung zulässig sein kann, bleibt unentschieden.
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 9. Dezember 2004 - 11 Sa 679/04 - bezüglich des Zahlungsantrages nebst der darauf entfallenden Zinsen und des Feststellungsantrages für die Zeit ab 1. Januar 2004 aufgehoben.
2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 22. Juni 2004 - 8 Ca 605/04 - im selben Umfang abgeändert:
a) Die Beklagte wird verurteilt, an [...] Weiterlesen
“Firmentarifvertrag: Teilkündigung ist unzulässig”