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Landesarbeitsgericht Köln
Az: 4 Sa 1154/07
Urteil vom 23.11.2007
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 19.07.2007 – 22 Ca 992/07 – wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand:
Die Parteien streiten – soweit es zweitinstanzlich noch relevant ist – um Vergütungsdifferenzen für die Monate Oktober 2006 sowie um das 13. Monatseinkommen für das Jahr 2006.
Wegen des erstinstanzlichen Vorbringens und der erstinstanzlich gestellten Anträge wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG auf den – mit Beschluss vom 10.10.2007 (Bl. 57) berichtigten – Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils Bezug genommen.
Das Arbeitsgericht hat der Klage insoweit stattgegeben, als sie noch Gegenstand des Berufungsverfahrens ist. Insoweit wird auf [...] Weiterlesen
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