Ein Anspruch auf Schadensersatz nach einem Datenleck kann bestehen, wenn ein Verstoß gegen die DSGVO vorliegt und Sie dadurch einen immateriellen Schaden erleiden, etwa in Form eines Verlusts der Kontrolle über Ihre persönlichen Informationen.
Ob und in welcher Höhe Ihnen Entschädigung zusteht, hängt im Einzelfall davon ab, ob Sie diesen Kontrollverlust und Ihre individuellen Beeinträchtigungen – zum Beispiel unerwünschte Kontaktaufnahmen oder nachvollziehbare Sorgen um einen Missbrauch Ihrer Daten – konkret darlegen und gegebenenfalls beweisen können.
Datenleck-Schadenersatz: Das Wichtigste in Kürze
- Beim bloßen Kontrollverlust über Ihre Daten liegt der Maßstab meist bei rund 100 Euro.
- Spam-Mails, Phishing oder die begründete Angst vor Missbrauch können als Schaden zählen, wenn sie konkret nachvollziehbar sind.
- Betroffen sind Sie, wenn ein Unternehmen gegen die DSGVO verstößt und Ihnen dadurch ein eigener Nachteil entsteht.
- Sichern Sie Beweise sofort: Screenshots, Nachrichten und Zeitpunkte können über Ihren Anspruch entscheiden.
- Stellen Sie den Auskunftsantrag und nutzen Sie ihn als Grundlage für Ihren Anspruch.
- Bei breiteren Datenabflüssen können Gerichte deutlich höhere Beträge zusprechen.
Ab wann haben Sie nach einer Datenpanne einen rechtlichen Anspruch auf Schadenersatz?
Spam-Mails im Postfach, verdächtige SMS auf dem Handy oder die ständige Sorge, dass Kriminelle das eigene Konto angreifen – Datenlecks können den Alltag spürbar belasten. Wenn ein Unternehmen gegen die DSGVO verstößt und Ihnen dadurch ein immaterieller Schaden entsteht, haben Sie nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO grundsätzlich einen Anspruch auf Schadenersatz – auch für Beeinträchtigungen wie Stress, Angst oder den Verlust der Kontrolle über Ihre eigenen Daten.
Aber der Weg von diesem Recht zur tatsächlichen Auszahlung ist kürzer, als manche Anwaltswerbung verspricht – und gleichzeitig anspruchsvoller, als viele Betroffene erwarten. Ein bloßer Verstoß des Unternehmens reicht nicht aus. Sie müssen darlegen und gegebenenfalls nachweisen, dass Ihnen ein individueller Nachteil entstanden ist und dass dieser auf die Datenpanne zurückzuführen ist.
Reiner Kontrollverlust: Wie hoch fällt der Schadenersatz bei einem Datenleck aus?
Drei Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein: ein DSGVO-Verstoß des Unternehmens, ein konkreter Schaden auf Ihrer Seite und ein ursächlicher Zusammenhang zwischen beidem.
Eine Mindesthürde, wie schwer der Schaden sein muss, gibt es nicht. Der EuGH hat in seiner Entscheidung vom 4. Mai 2023 (C-300/21) ausdrücklich klargestellt, dass Art. 82 Abs. 1 DSGVO einer nationalen Regelung entgegensteht, „die den Ersatz eines immateriellen Schadens davon abhängig macht, dass der der betroffenen Person entstandene Schaden einen bestimmten Grad an Schwere oder Erheblichkeit erreicht hat.“ Auch leichte immaterielle Beeinträchtigungen sind also ersatzfähig.
Ebenso entschied der EuGH am 14….