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Tesla-Widerruf nach Monaten scheitert trotz fehlender Telefonnummer

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Monatelang gefahren, voll bezahlt: Tesla-Besitzer will widerrufen. Die Widerrufsbelehrung enthielt keine Telefonnummer, und der Bestell-Button war nicht korrekt beschriftet. Reichen solche Formfehler für einen späten Widerruf – auch wenn das Auto längst genutzt wurde?
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 3 O 314/23

Das Wichtigste im Überblick

Gericht weist Käuferklage ab. Widerruf kam zu spät, und der Vertrag blieb wirksam.
  • Der Käufer bekam den Tesla nicht zurück und erhielt kein Geld vom Händler.
  • Das Gericht sah den Kaufvertrag als wirksam an und hielt die Klage für unbegründet.
  • Der Widerruf scheiterte, weil die Frist nach Fahrzeugübergabe längst abgelaufen war.
  • Fehlende Telefonnummer und Faxangaben machten die Widerrufsbelehrung hier nicht fehlerhaft.
  • Die Kosten trägt der Käufer; der Händler darf vorläufig vollstrecken.

  • Gericht: LG Berlin II
  • Datum: 03.02.2026
  • Aktenzeichen: 3 O 314/23
  • Verfahren: Klage abgewiesen
  • Rechtsbereiche: Kaufrecht, Verbraucherrecht, Widerrufsrecht, Zivilprozessrecht
  • Streitwert: 59.170,00 €
  • Relevant für: Käufer, Händler, Verbraucher bei Online-Käufen

Wann ist der Widerruf des Kaufvertrags bei Tesla wirksam?

Bei einem Fernabsatzvertrag über ein Fahrzeug steht dem Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht gemäß § 312g BGB zu. Die Widerrufsfrist beträgt regulär 14 Tage nach § 355 Abs. 2 BGB. Beim Verbrauchsgüterkauf beginnt diese Frist gemäß § 356 Abs. 2 Nr. 1a BGB mit dem Erhalt der Ware. Sie läuft nur an, wenn der Unternehmer seine Informationspflichten nach Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB erfüllt hat, so schreibt es § 356 Abs. 3 S. 1 BGB vor.

Prüfen Sie jetzt: Wann genau haben Sie Ihr Fahrzeug erhalten? Ab diesem Tag haben Sie 14 Tage Zeit für den Widerruf – aber nur, wenn die Widerrufsbelehrung die gesetzlich geforderten Mindestinformationen enthielt. Haben Sie das Fahrzeug bereits vor mehr als 14 Tagen erhalten und die Belehrung war vollständig, ist Ihr Widerrufsrecht erloschen.

Ein Mann kaufte am 16.03.2022 über die Website eines Autoherstellers einen Tesla für 59.170,00 Euro. Das Fahrzeug wurde ihm am 06.09.2022 übergeben. Erst am 07.07.2023, also rund zehn Monate später, erklärte er per E-Mail den Widerruf des Kaufvertrages. Das Landgericht Berlin II wies die Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises unter dem Aktenzeichen 3 O 314/23 vollständig ab – der Widerruf lag weit außerhalb der gesetzlichen Frist.

Redaktionelle Leitsätze

  1. Beruft sich ein Verbraucher auf eine unzureichende Beschriftung des Bestellbuttons, um sich von einem kostenpflichtigen Vertrag zu lösen, handelt er treuwidrig, wenn er die Zahlungspflicht bewusst eingegangen ist, den geforderten Betrag vorbehaltlos gezahlt hat und den Formmangel erst wesentlich später geltend macht….

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