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Rechtsanwälte Kotz GbR

Online-Auto nach 1,5 Jahren: Widerruf scheitert trotz Buttonfehler

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Anderthalb Jahre nach dem Online-Kauf eines Elektroautos, nach tausenden Kilometern und regelmäßigen Software-Updates, will der Käufer den Vertrag widerrufen. Fehlende Telefonnummer in der Belehrung und eine unpräzise Button-Beschriftung sollen die 14-Tage-Frist endlos dehnen. Ein lebenslanges Rückgaberecht?
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 2 O 137/24

Das Wichtigste im Überblick

Das Gericht weist die Klage ab; der Käufer bekommt nach seinem Widerruf kein Geld zurück.
  • Der Kläger verlor vollständig. Er bekam weder Kaufpreis noch Anwaltskosten.
  • Das Gericht hielt den Vertrag für wirksam und den Widerruf für verspätet.
  • „Bestellen“ reichte hier als klare Kaufbestätigung im Online-Bestellvorgang.
  • Die Widerrufsbelehrung war nach Ansicht des Gerichts ordnungsgemäß und fristwahrend.
  • Auch Annahmeverzug und vorgerichtliche Kosten scheiterten ohne Rückabwicklungsanspruch.

  • Gericht: LG Baden-Baden
  • Datum: 17.03.2026
  • Aktenzeichen: 2 O 137/24
  • Verfahren: Zivilklage aus Online-Neuwagenkauf und Widerruf
  • Rechtsbereiche: Kaufrecht, Widerrufsrecht, Internetvertragsrecht
  • Relevant für: Käufer, Händler, Online-Shops, Verbraucher mit Widerruf

Darf der Widerruf eines Neuwagenkaufvertrags erfolgen?

Ein Widerruf bei Fernabsatzverträgen richtet sich nach den §§ 355 ff. BGB. Das sind Verträge, die geschlossen werden, ohne dass Käufer und Verkäufer gleichzeitig körperlich anwesend sind – also etwa beim Online-Kauf. Die Widerrufsfrist beträgt regulär 14 Tage, beginnt jedoch gemäß § 356 Abs. 3 BGB nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher ordnungsgemäß belehrt hat. Das bedeutet konkret: Die Frist startet erst, wenn der Händler den Käufer in der gesetzlich vorgeschriebenen Form über sein Rückgaberecht informiert hat. Aus Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB ergeben sich dafür spezifische Informationspflichten für den Unternehmer.

Ein Mann hatte am 5. Mai 2022 über die Website eines Autohändlers einen Kaufvertrag über ein E-Fahrzeug geschlossen und erst am 6. November 2023 per E-Mail widerrufen. Das Landgericht Baden-Baden wies die Klage unter dem Aktenzeichen 2 O 137/24 vollständig ab. Die Einzelrichterin der Kammer stellte fest, dass der Widerruf verfristet war, weil die Belehrung des Unternehmens ordnungsgemäß erfolgt war.

Wer ein Fahrzeug online kauft und einen Widerruf erwägt, muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Fahrzeugs handeln. Ein späterer Widerruf – wie hier nach anderthalb Jahren – wird abgewiesen, wenn die Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß war.

Redaktionelle Leitsätze

  1. Für den Beginn der Widerrufsfrist beim Online-Kauf eines Kraftfahrzeugs ist allein die physische Inbesitznahme des Fahrzeugs maßgeblich. Die spätere Übersendung von Zulassungsbescheinigungen oder der nachträgliche Erhalt von Software-Updates stellen keine Teillieferungen im Rechtssinne dar und verschieben den Fristbeginn nicht….

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