Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Sturmschaden an der PV-Anlage: Welche Versicherung zahlt für den Schaden?

Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de

Sturmwind ab Stärke 8 kann einen schweren Sturmschaden an der PV-Anlage verursachen. Versicherer verweigern die Zahlung jedoch oft wegen einer fehlenden Meldung der Anlage oder bei einem Verdacht auf Fehler während der Montage.

PV-Schaden nach Sturm: Das Wichtigste im Überblick

  • Ein nicht gemeldeter PV-Schaden kann dazu führen, dass die Versicherung gar nicht oder nur gekürzt zahlt.
  • Fest installierte Anlagen laufen meist über die Wohngebäudeversicherung, ein Balkonkraftwerk eher über die Hausratversicherung.
  • Betroffen sind alle, deren Anlage durch Sturm beschädigt wurde oder bei denen Teile auf fremdes Eigentum gefallen sind.
  • Melden Sie den Schaden sofort und dokumentieren Sie alles mit Fotos, Wetterdaten und Unterlagen.
  • Der wichtigste Hebel ist ein sauberer Nachweis von Meldung, Montage und Sturmstärke.
  • Mit guter Dokumentation lässt sich die Regulierung oft durchsetzen, auch wenn die Versicherung zuerst ablehnt.

Was tun, wenn ein Sturm die Solarmodule vom Dach reißt?

Am Morgen nach dem Sturm liegt ein Solarmodul im Garten – oder schlimmer: auf dem Auto des Nachbarn. Jetzt stellt sich die Frage, welche Versicherung zahlt. Die Antwort hängt davon ab, wo Ihre Anlage montiert ist und ob Sie eine entscheidende Pflicht erfüllt haben.

Die wichtigste Weiche: Ist die Anlage fest aufs Dach geschraubt, ist das ein Fall für die Wohngebäudeversicherung. Hängt ein Balkonkraftwerk an der Brüstung, zuständig ist die Hausratversicherung. Und wenn das herabgefallene Modul fremdes Eigentum trifft, kommt die Privathaftpflicht ins Spiel. Eine allgemeine „Solar-Versicherung“ gibt es nicht. Wer die falsche Police anruft, verliert Zeit – und im schlechtesten Fall seinen Anspruch.

Sturmschaden an der PV-Anlage regulieren

Die Wahl der richtigen Versicherung und das Einhalten strenger Meldefristen sind entscheidend für eine erfolgreiche Regulierung. Unser Fachanwalt für Versicherungsrecht unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche gegenüber dem Versicherer durchzusetzen und Montage- oder Meldefehler professionell zu entkräften.

» Jetzt unverbindlich Situation prüfen lassen

Darauf kommt es jetzt an: Haben Sie die Anlage nach der Installation Ihrer Versicherung gemeldet? Wenn nicht, kann das teuer werden.

Wohngebäude, Hausrat oder Haftpflicht: Welche Versicherung zahlt bei Photovoltaik-Schäden?

Eine fest auf dem Dach oder der Fassade montierte Photovoltaikanlage gilt versicherungsrechtlich als Gebäudebestandteil. Die Wohngebäudeversicherung deckt nach den GDV-Musterbedingungen VGB 2022 ausdrücklich „Photovoltaikanlagen sowie deren zugehörige Installationen“ ab – vorausgesetzt, die Anlage wurde dem Versicherer vorab gemeldet….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge