Zum vorliegenden Urteilstext springen: I-1 U 120/25
Das Wichtigste im Überblick
OLG Düsseldorf reduziert die Klägerquote nach Unfall, beide Fahrer tragen Schuld.
- Das Gericht setzt die Haftung auf zwei Drittel zu einem Drittel fest.
- Der Kläger wendet ohne ausreichende Rückschau; der Beklagte überholt trotz unklarer Lage.
- Beide Verstöße zählen. Der Wendende trägt mehr, weil seine Sorgfaltspflichten strenger sind.
- Die Beklagten zahlen 1.713,27 Euro und erstatten 280,60 Euro Anwaltskosten.
- Das Gericht weist den Rest der Klage ab und lässt die Revision offen.
- Gericht: OLG Düsseldorf
- Datum: 05.05.2026
- Aktenzeichen: I-1 U 120/25
- Verfahren: Berufung im Zivilverfahren nach Verkehrsunfall
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Haftungsrecht, Zivilprozessrecht
- Relevant für: Autofahrer, Haftpflichtversicherer, Unfallgeschädigte
Wie erfolgt die Haftungsverteilung nach einem Verkehrsunfall?
Nach einem Zusammenstoß zweier Fahrzeuge richtet sich die Verteilung der Schadensersatzansprüche nach den jeweiligen Verursachungs- und Verschuldensbeiträgen sowie der Betriebsgefahr beider Autos gemäß den Paragraphen 17 Absatz 2 und 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Die Betriebsgefahr ist die abstrakte Gefahr, die von jedem fahrenden Auto allein durch dessen Betrieb ausgeht – ganz unabhängig davon, ob der Fahrer einen Fehler gemacht hat. Eine vollständige Befreiung von der Haftung greift nur in Ausnahmefällen, wenn der Vorfall für einen sogenannten Idealfahrer ein absolut unabwendbares Ereignis darstellte. Im Rahmen der gerichtlichen Abwägung dürfen Richter bei ihrer Entscheidung ausschließlich Tatsachen heranziehen, die in der Verhandlung zwischen den Parteien unstreitig sind oder eindeutig bewiesen wurden.
Da Gerichte nur Tatsachen berücksichtigen, die unstreitig oder bewiesen sind, sollten Sie direkt nach einem Unfall Beweise sichern: Fotografieren Sie die Unfallstelle aus mehreren Perspektiven, notieren Sie Namen und Kontaktdaten aller Zeugen und bestehen Sie auf einem polizeilichen Unfallbericht. Ohne diese Dokumentation können Sie Ihre Version des Hergangs später vor Gericht kaum durchsetzen.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf musste diese Prinzipien nach einer Kollision zwischen einem wendenden Fahrer und einem überholenden Fahrzeugführer in einem Berufungsverfahren anwenden (Az. I-1 U 120/25, Urteil vom 05.05.2026). Nach einem anderslautenden Urteil der Vorinstanz am Landgericht Duisburg (Az. 1 O 174/23 vom 08.07.2025) urteilten die Düsseldorfer Richter nun teilweise zugunsten des geschädigten ersten Fahrers und verurteilten den überholenden Autofahrer mitsamt seiner Kfz-Haftpflichtversicherung als Gesamtschuldner zur Zahlung von 1.713,27 Euro Schadensersatz sowie zur Übernahme außergerichtlicher Anwaltskosten, während die restliche Klage abgewiesen wurde. Der Senat legte bei seiner Entscheidung eine Betriebsgefahr zugrunde, die bei beiden Fahrzeugen als gleich hoch bewertet wurde….