Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Stromrechnung über 10.000 Euro: Klage gegen Bericht scheitert

Ganzen Artikel lesen auf: Kanzlei-Kotz.de
10.000 Euro Stromrechnung, Vorwurf Stromdiebstahl – der Versorger liest den Zeitungsbericht und will ihn verbieten lassen. Vor Gericht geht es dann um eine überraschende Frage: Zählt die Schlagzeile oder der gesamte Artikel? Denn die horrende Summe war nicht die Folge eines Diebstahls, sondern eines simplen Abrechnungsfehlers.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 27 O 113/26

Das Wichtigste im Überblick

LG Berlin II weist den Eilantrag ab: Die Berichterstattung verletzt das Unternehmenspersönlichkeitsrecht nicht.
  • Das Gericht verbietet die Online-Artikel nicht.
  • Der Beitrag nennt mehrere Forderungen zweier Stromversorger.
  • Er macht die Antragstellerin nicht für Stromdiebstahl verantwortlich.
  • Eine mögliche Rechenabweichung wiegt für das Unternehmen nicht genug.

  • Gericht: LG Berlin II
  • Datum: 28.04.2026
  • Aktenzeichen: 27 O 113/26
  • Verfahren: Einstweilige Verfügung
  • Rechtsbereiche: Persönlichkeitsrecht, Presse- und Medienrecht, Zivilrecht
  • Streitwert: bis 30.000,00 €
  • Relevant für: Medienhäuser, Unternehmen, Energielieferanten

Wie greift der Schutz des Unternehmenspersönlichkeitsrechts bei Medienberichten?

Unterlassungsansprüche stützen sich juristisch auf § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB in Verbindung mit § 823 Abs. 1 BGB sowie auf Art. 2 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 3 GG. Das bedeutet konkret: Diese Vorschriften ermöglichen es Unternehmen, gerichtlich zu verlangen, dass bestimmte Aussagen oder Berichte unterlassen werden müssen – es geht also um ein Verbot künftiger Verbreitung, nicht um Schadensersatz. Maßgeblich für die rechtliche Prüfung ist stets die Sinndeutung einer Äußerung nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums. Bei der Beurteilung müssen der Wortlaut, der sprachliche Kontext und erkennbare Begleitumstände zwingend einbezogen werden. Überschriften dürfen dabei nicht isoliert, sondern müssen im engen Zusammenhang mit dem nachfolgenden Textkörper bewertet werden.

Zur Erfassung des vollständigen Aussagegehalts muss die beanstandete Äußerung stets in dem Gesamtzusammenhang beurteilt werden, in dem sie gefallen ist. Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden. – so das Landgericht Berlin

Die rechtliche Tragweite dieser Vorschriften zeigte sich am 28. April 2026 vor dem Landgericht Berlin II, als eine bundesweit tätige Energielieferantin wegen Berichten über einen angeblichen „Strom-Klau“ gegen ein Medienunternehmen klagte (Az. 27 O 113/26). Das Urteil fiel für die Klägerseite ernüchternd aus: Der Antrag auf Gewährung der einstweiligen Verfügung wurde vollständig zurückgewiesen, womit die Energielieferantin den Prozess verlor. Das Unternehmen hatte sich mit rechtlichen Mitteln gegen die redigierte Online-Berichterstattung auf der Webseite des Mediums aus dem Frühjahr 2026 gewandt, weil es sein Unternehmenspersönlichkeitsrecht durch reißerische Formulierungen und eine großflächige Aufmachung, in der eine betroffene Frau eine Rechnung in die Kamera hält, massiv verletzt sah….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge