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PKV-Anfechtung trotz Maklerberatung: Verschweigen bleibt arglistig

Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de

Der Makler winkte gelassen ab: „Kein Problem, danach fragt keiner.“ Dutzende Arztbesuche blieben unerwähnt, der PKV-Schutz begann. Zwei Jahre später flattert die fristlose Kündigung ins Haus – wegen arglistiger Täuschung. Sein Einwand: Ich vertraute meinem Berater. Aber reicht das vor Gericht?


Zum vorliegenden Urteilstext springen: 1 O 165/25

Das Wichtigste im Überblick

Gericht bestätigt Anfechtung: Kläger verschwieg Arztkontakte und verliert den Versicherungsstreit.
  • Das Gericht wies die Klage vollständig ab.
  • Der Kläger nannte nur Zahnarzttermine, obwohl er viele Arztbesuche hatte.
  • Die Beklagte durfte deshalb den Vertrag wegen Täuschung anfechten.
  • Der Makler half dem Kläger nicht; sein Wissen zählt ihm zu.
  • Auch Rechtsanwaltskosten und Vertragsschutzansprüche scheiterten damit.

  • Gericht: LG Waldshut-Tiengen
  • Datum: 30.04.2026
  • Aktenzeichen: 1 O 165/25
  • Verfahren: Klage auf Feststellung und vorgerichtliche Anwaltskosten
  • Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Zivilrecht
  • Relevant für: Versicherte, private Krankenversicherer, Makler

Wann greift die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung?

Die rechtliche Basis für die vertragliche Beendigung wegen unvollständiger Angaben bilden § 22 VVG sowie die §§ 123 Abs. 1, 142 Abs. 1 BGB. Eine gesetzliche Arglist setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer erkennt und billigt, dass der Versicherer den medizinischen Antrag bei Kenntnis der uneingeschränkten Wahrheit nicht oder nur zu anderen Konditionen angenommen hätte. Für die richterliche Annahme einer solchen Arglist genügt hierbei bereits der bedingte Vorsatz des Versicherten. Eine wirksame Anfechtung nach diesen Maßstäben führt gemäß § 142 Abs. 1 BGB letztendlich zur Nichtigkeit des gesamten Versicherungsverhältnisses von Anfang an. Das bedeutet konkret: Der Vertrag wird so behandelt, als hätte er nie existiert – der Versicherer muss keine Leistungen zahlen, und der Kunde verliert seinen Schutz rückwirkend komplett.

Was das für Sie konkret bedeutet: Schon wenn Sie ahnen, dass ein Arztbesuch oder eine Diagnose für den Versicherer relevant sein könnte, und Sie ihn trotzdem verschweigen, werten Gerichte das als arglistige Täuschung. Sie müssen nicht positiv wissen, dass die Angabe wichtig ist – es reicht, dass Sie es für möglich halten und es billigend in Kauf nehmen. Im Zweifel geben Sie jeden Arztbesuch im abgefragten Zeitraum an, statt ihn wegzulassen.

Ein juristischer Konflikt vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen (Az. 1 O 165/25) illustriert die absoluten Konsequenzen dieser Vorgaben, wobei die Klage vollständig abgewiesen wurde. Ein frisch gewählter Bürgermeister hatte im September 2023 den Abschluss einer privaten Krankenversicherung beantragt, um seinen beihilfekonformen staatlichen Schutz von 70 Prozent zu ergänzen. Als Beamter erhält er diese 70 Prozent der Krankheitskosten vom Staat (Beihilfe), den verbleibenden Rest muss er zwingend privat versichern. In den Antragsunterlagen beantwortete der Wahlbeamte die essenziellen Gesundheitsfragen überwiegend mit einem simplen „nein“ und verschwieg dabei weitreichende Fakten….


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