Zum vorliegenden Urteilstext springen: 6 NBs 25 Js 4939/23
Das Wichtigste im Überblick
Landgericht Ravensburg verurteilt erneut, ordnet Entziehungsanstalt an und verwirft beide Berufungen.
- Es änderte zwei Amtsgerichtsurteile und verhängte zwei Gesamtfreiheitsstrafen.
- Es sah Diebstähle, Körperverletzungen und teils versuchte Delikte als erwiesen an.
- Es ordnete wegen Alkohol- und Drogenkonsums eine Entziehungsanstalt an.
- Es verwarf die Berufung des Angeklagten und die der Staatsanwaltschaft.
- Gericht: LG Ravensburg
- Datum: 18.12.2025
- Aktenzeichen: 6 NBs 25 Js 4939/23
- Verfahren: Berufungsverfahren in Strafsache
- Rechtsbereiche: Strafrecht, Strafprozessrecht, Maßregelrecht
- Relevant für: Angeklagte, Staatsanwaltschaft, Strafverteidiger, Gerichte
Wann erfolgt die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt?
Die Anordnung der Maßregel nach § 64 StGB setzt einen Hang des Täters zu berauschenden Mitteln voraus. Eine Maßregel ist dabei keine Strafe im klassischen Sinn, sondern eine therapeutische Unterbringung, die der Behandlung und Sicherung dient — sie wird zusätzlich zur Freiheitsstrafe angeordnet. Es muss ein symptomatischer Zusammenhang zwischen diesem Hang und den abgeurteilten Taten bestehen, das heißt: Die Straftaten müssen Folge oder Ausfluss der Sucht sein, etwa Beschaffungskriminalität oder Taten unter Rauschmitteleinfluss. Hinzu kommen zwei weitere Voraussetzungen: die Gefahr weiterer erheblicher rechtswidriger Taten und eine hinreichende Erfolgsaussicht der Behandlung.
Beim Angeklagten stellte ein Sachverständiger eine ausgeprägte Polytoxikomanie — also die gleichzeitige Abhängigkeit von mehreren Suchtmitteln — und einen Hang zu berauschenden Mitteln fest. Trotz wiederholter Entgiftungen hatte es bislang an einer nachhaltigen Therapie gefehlt. Die Strafkammer des Landgerichts Ravensburg bejahte die Erfolgsaussicht einer Entzugstherapie und ordnete mit Urteil vom 18.12.2025 (6 NBs 25 Js 4939/23) die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.
Nur eine Behandlung iSd. § 64 StGB ist geeignet, den Angeklagten zu heilen und damit die Begehung weiterer Straftaten zu verhindern. Denn durch diese kann eine grundlegende Verhaltensänderung beim Angeklagten erreicht werden. Dafür aber ist eine strukturelle Therapie erforderlich, die 2 Jahre dauern wird. – so das Landgericht Ravensburg
Wer selbst mit einer Unterbringung nach § 64 StGB rechnen muss, sollte wissen: Das Gericht stützt sich dabei auf das Gutachten eines Sachverständigen. Wiederholte Entgiftungen ohne anschließende Therapie müssen die Erfolgsaussicht nicht ausschließen — entscheidend ist, ob eine nachhaltige Behandlung jetzt realistisch erscheint. Stellen Sie daher vor der Begutachtung sicher, dass der Sachverständige ein vollständiges Bild Ihrer Behandlungsgeschichte und Ihrer aktuellen Therapiemotivation erhält….