Zum vorliegenden Urteilstext springen: 36 U 1331/25
Das Wichtigste im Überblick
OLG München weist Rückforderung von Online-Glücksspielverlusten ab, weil der Kläger die Verluste nicht sauber belegt.
- Das Gericht wies die Berufung des Klägers gegen die Klageabweisung zurück.
- Es verlangte genaue Angaben zu jedem Spiel, Einsatz, Gewinn, Verlust und Ort.
- Die Tabellen des Klägers waren widersprüchlich; Auslandsspiele fielen nicht unter deutsches Glücksspielrecht.
- Die behauptete Abtretung spielte für die Zuständigkeit keine entscheidende Rolle.
- Der Kläger trägt die Kosten; die Revision ließ das Gericht zu.
- Gericht: OLG München
- Datum: 12.06.2026
- Aktenzeichen: 36 U 1331/25
- Verfahren: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Glücksspielrecht, Zivilrecht, Prozessrecht, Internationales Privatrecht
- Streitwert: 168.650,23 €
- Relevant für: Spieler, Online-Glücksspielanbieter, Prozessfinanzierer, Anwälte
Wie gelingt die Rückforderung von Online-Spielverlusten?
Bei der rechtlichen Bewertung von Online-Casinos bejahen deutsche Gerichte fast immer ihre internationale und örtliche Zuständigkeit nach der europäischen Gerichtsstandsverordnung, da es sich um Verbraucherverträge handelt. Die Einstufung als Verbraucher erfolgt dabei rein objektiv und entfällt nicht allein durch die intensive Nutzung von Internet-Glücksspielen. Zudem wenden die Richter deutsches Recht an, was vertragliche Fragen, Nichtigkeitsfolgen sowie Bereicherungsansprüche nach den sogenannten europäischen Rom-Verordnungen einschließt. Das bedeutet konkret: Ein Bereicherungsanspruch ist der juristische Hebel, mit dem ein Spieler seinen Einsatz zurückfordert, wenn sich der Spielvertrag als nichtig herausstellt. Die Rom-Verordnungen sind EU-Regelungen, die bestimmen, welches nationale Recht bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten überhaupt anwendbar ist.
Trotz dieser verbraucherfreundlichen Ausgangslage blieb ein passionierter Spieler vor dem Oberlandesgericht München nun komplett ohne Erfolg. Sein Versuch, von einer maltesischen Betreiberin Verluste aus Casino-Spielen, Automaten und Sportwetten in Höhe von 168.650,23 Euro sowie Zinsen von 3.641,38 Euro einzuklagen, scheiterte endgültig (Az. 36 U 1331/25 vom 12.06.2026). Damit bestätigte der 36. Zivilsenat die vorherige Klageabweisung durch das Landgericht München I (Az. 15 O 15787/23), bei dem zuvor ein Versäumnisurteil vom 18.10.2024 vorausgegangen war. Ein Versäumnisurteil ist eine Entscheidung, die ergeht, weil eine Partei im Verfahren nicht reagiert oder nicht erscheint — hier hatte zunächst das Landgericht gegen die säumige Betreiberin entschieden. Die Anbieterin hatte ihr Glücksspielangebot im fraglichen Zeitraum zwischen 2014 und 2023 gezielt auf den deutschen Markt ausgerichtet, verfügte jedoch nicht über die zwingend erforderliche inländische Lizenz. Hintergrund: Der Glücksspielstaatsvertrag ist die zentrale Vereinbarung aller Bundesländer, die Glücksspiel in Deutschland reguliert….