Zum vorliegenden Urteilstext springen: 3 U 43/25
Das Wichtigste im Überblick
Das Gericht verweigert Neuwagenabrechnung, weil der Wagen vor Erstzulassung über zwölf Monate stand.
- Die Berufung scheitert. Der Kläger bekommt keine höhere Zahlung.
- Das Gericht sieht die Neuwertigkeit wegen langer Standzeit als verloren.
- Für Betroffene heißt das: Laufleistung allein reicht nicht für Neuwagenersatz.
- Auf Ersatzbeschaffung kam es nicht mehr an.
- Gericht: Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken
- Datum: 12.06.2026
- Aktenzeichen: 3 U 43/25
- Verfahren: Berufung im Zivilverfahren
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht, Zivilprozessrecht
- Relevant für: Autofahrer, Versicherer, Werkstätten, Unfallgeschädigte
Wann ist eine Abrechnung auf Neuwagenbasis zulässig?
Die Abrechnung auf Neuwagenbasis nach einem Verkehrsunfall setzt gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwingend die rechtliche Neuwertigkeit des beschädigten Fahrzeugs voraus. Ob diese Einstufung zutrifft, beurteilen Gerichte nach § 287 ZPO nicht nach dem subjektiven Empfinden des Halters, sondern objektiv anhand der allgemeinen Verkehrsanschauung. Üblicherweise bilden dabei eine sehr geringe Laufleistung von etwa 1.000 Kilometern und eine kurze Zulassungsdauer von maximal einem Monat die maßgeblichen Kriterien. Die juristische Grundlage für die Beurteilung der Haftung stützt sich in solchen Fällen auf das Straßenverkehrsgesetz (§§ 7, 17 StVG) in Verbindung mit dem Versicherungsvertragsgesetz (§ 115 VVG).
§ 287 ZPO bedeutet konkret: Das Gericht darf den Schaden nach freier Überzeugung schätzen, ohne dass der Geschädigte jeden einzelnen Posten förmlich beweisen muss. Das beschleunigt das Verfahren, gibt dem Richter aber auch einen weiten Ermessensspielraum bei der Bewertung, ob ein Fahrzeug noch als „neu“ gelten kann.
Prüfen Sie sofort nach einem Unfall mit Ihrem nahezu neuen Fahrzeug diese Werte: Liegt der Kilometerstand unter 1.000? Ist die Erstzulassung weniger als einen Monat her? Dokumentieren Sie beides schriftlich und sichern Sie den Kaufvertrag sowie den Zulassungsnachweis. Fordern Sie außerdem vom Händler eine schriftliche Bestätigung über das Herstellungs- oder Auslieferungsdatum Ihres Fahrzeugs an — diese Angabe entscheidet später über Ihren Neuwagenanspruch.
Unter Beachtung dieser Normen forderte ein Autofahrer nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall vom 17. Oktober 2023 den vollständigen Kaufpreis für seinen beschädigten Mercedes-Benz AMG SL 63 4Matic+. Das Fahrzeug wies zu diesem Zeitpunkt eine minimale Laufleistung von lediglich 452 Kilometern auf und die tatsächliche Erstzulassung auf den Mann lag erst knapp einen Monat zurück. Weil die gegnerische Versicherung eine Regulierung auf Neuwagenbasis verweigerte, zog der Halter vor Gericht und verlangte 188.753,49 Euro Zug um Zug gegen die Übergabe des Unfallwagens. Die Klage blieb endgültig erfolglos – das Saarländische Oberlandesgericht Saarbrücken bestätigte mit seinem Urteil (Az….