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Kostenentscheidung nach Vergleich: Ohne Gutachten Kosten aufgehoben

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Haushaltsführungsschaden gefordert, Vergleich gemacht – doch die Kostenfrage bleibt. Weil kein medizinisches Gutachten den Haushaltsführungsschaden bezifferte, blieb die Kostenfrage ein Rätsel – und die Parteien stritten nach dem Vergleich weiter um die Rechnung. Das OLG Schleswig-Holstein klärte, wie in solchen Fällen abzurechnen ist – und warum der Vergleichstext genau gelesen werden muss.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 7 W 20/26

Das Wichtigste im Überblick

Das Oberlandesgericht hebt die Kosten auf, weil der Ausgang offen blieb.
  • Das Gericht ändert die Kostenentscheidung des Landgerichts und hebt alle Kosten gegeneinander auf.
  • Ohne Vergleich brauchte es weitere Gutachten zu Verletzungen und möglichem Mitverschulden.
  • Auch der Haushaltsführungsschaden war noch nicht genug belegt.
  • Das vorgerichtliche Anerkenntnis der Beklagten machte den Feststellungsantrag nicht überflüssig.

  • Gericht: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht
  • Datum: 17.06.2026
  • Aktenzeichen: 7 W 20/26
  • Verfahren: Sofortige Beschwerde gegen Kostenentscheidung
  • Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht, Verkehrsunfallrecht, Schadensersatzrecht
  • Relevant für: Kläger, Beklagte, Haftpflichtversicherer, Unfallgeschädigte

Wie erfolgt die Kostenentscheidung nach Vergleich gemäß § 91a ZPO?

Wenn sich ein Rechtsstreit durch einen Vergleich erledigt hat, muss das Gericht oft nachträglich über die Kostenaufteilung des Verfahrens entscheiden. Maßgeblich ist dann gemäß § 91a Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) der bisherige Sach- und Streitstand, wobei die Richter nach billigem Ermessen ein Urteil fällen. In der Regel trifft die Kostenlast diejenige Partei, die bei einer Fortsetzung des Prozesses voraussichtlich unterlegen wäre. Lässt sich jedoch nicht mit Gewissheit sagen, wer am Ende formell gewonnen hätte, dient der Grundgedanke des § 98 ZPO als wichtige Leitlinie.

Ein Vergleich ist im juristischen Sinne ein gegenseitiges Nachgeben: Beide Parteien verzichten auf einen Teil ihrer Forderungen, um den Streit ohne Gerichtsurteil zu beenden. Das billige Ermessen bedeutet konkret: Der Richter entscheidet nach fairness und Vernunft, ohne an strenge gesetzliche Verteilungsregeln gebunden zu sein.

Die Tragweite dieses Ermessensspielraums musste das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (Az. 7 W 20/26) bei der Bewertung eines komplexen Verkehrsunfalls prüfen. Der 42-jährige Geschädigte, von Beruf Krankenpfleger, war im Februar 2020 gegen 8.55 Uhr auf der H.-Landstraße in G. mit seinem Fahrrad auf dem Arbeitsweg, als eine Autofahrerin mit einem VW Multivan seine Vorfahrt missachtete. Obwohl die Frau gegenüber der Polizei sofort die Schuld eingestand, die Haftpflichtversicherung vorab 15.000 Euro zahlte und man sich später in einem endgültigen Abfindungsvergleich zu einer Nachzahlung von weiteren 28.000 Euro verpflichtete, stritten die Parteien weiterhin über die Gerichtskosten. Das Landgericht L. hatte in erster Instanz dem Radfahrer 90 Prozent der Ausgaben auferlegt. Das Oberlandesgericht korrigierte diesen Beschluss und hob die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander auf, da die Streitsache ohne den ausgehandelten Vergleich nicht entscheidungsreif gewesen war….


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