Ein IT-Dienstleister weist detailliert nach, wofür er Vorauszahlungen in Höhe von über 150.000 Euro verwendet hat. Das OLG Köln hält die Aufstellung für verspätet und lehnt die Berufung ab – ohne mündliche Verhandlung. Durfte das Gericht diesen Vortrag einfach übergehen? Der BGH nahm sich der Sache an.
Mangelhafte Dokumentation und unvollständige Software führen oft zu komplexen Rechtsstreitigkeiten über geleistete Vorauszahlungen vor deutschen Zivilgerichten. Symbolfoto: KI
Zum vorliegenden Urteilstext springen: [sc name=“al1″]VII ZR 86/23[/sc]
Das Wichtigste im Überblick
BGH hebt die Zurückweisung auf, weil das Berufungsgericht wichtigen Vortrag zu Vorauszahlungen zu früh verwarf.
Der BGH gibt der Klägerin recht und sendet den Fall zurück.
Das Berufungsgericht durfte den Vortrag nicht als neu und ausgeschlossen behandeln.
Schon die Klage enthielt den Kern der behaupteten Vorauszahlungsabrede.
Auch spätere Angaben zur Mediation durfte das Gericht nicht ignorieren.
Der BGH sieht einen Verstoß gegen rechtliches Gehör.
Gericht: BGH
Datum: 10.06.2026
Aktenzeichen: VII ZR 86/23
Verfahren: Nichtzulassungsbeschwerde
Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht, Werkvertragsrecht, IT-Vertragsrecht
Streitwert: 404.600 €
Relevant für: Kläger, Beklagte, Berufungsgerichte, Werkvertragsparteien
Wann verletzt Präklusion das Gehör?
Der im Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) tief verankerte Anspruch auf rechtliches Gehör garantiert Prozessparteien, dass Gerichte ihre vorgebrachten Argumente tatsächlich zur Kenntnis nehmen und in die Entscheidungsfindung einbeziehen. Eine han[…]