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Anklage wegen Raub: Welche Strafe droht und wie verteidigen Sie sich?

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Beim Vorwurf des Raubes droht grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. In minder schweren Fällen kann das Gericht auch eine geringere Freiheitsstrafe verhängen, und je nach konkretem Tathergang und Ihrer persönlichen Situation ist unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Bewährungsstrafe möglich.

Kleine Details zum Tathergang und zur Person entscheiden daher darüber, ob am Ende eine Bewährung oder eine mehrjährige Haftstrafe im Raum steht.

Raubvorwurf: Das Wichtigste im Überblick

  • Bei einem Raubvorwurf droht meist eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr; bei einem schweren Raub steigt das Risiko deutlich.
  • Raub heißt: Gewalt oder Drohung soll die Wegnahme ermöglichen, zum Beispiel bei Geld, Handy oder Tasche.
  • Betroffen ist, wer nach einer Vorladung, einer Durchsuchung oder einer Anklage als Beschuldigter im Raum steht.
  • Schweigen Sie zur Sache und geben Sie keine Erklärung bei der Polizei ab.
  • Der wichtigste Hebel ist eine frühe Verteidigung mit Akteneinsicht, damit der genaue Ablauf und mögliche Schwächen im Vorwurf geprüft werden.
  • Im besten Fall lässt sich der Vorwurf abschwächen, etwa auf ein milderes Delikt, oder die Strafe bleibt im Bereich einer Bewährung.

Vorladung oder Anklage wegen Raub erhalten: Was müssen Sie jetzt beachten?

Sie haben eine Vorladung erhalten oder Ermittler haben Ihre Wohnung durchsucht. Der Vorwurf lautet auf Raub oder räuberische Erpressung. Das ist keine Situation, die Sie mit einem klärenden Gespräch bei der Polizei lösen können – im Gegenteil.

Beide Vorwürfe sind nach § 12 Abs. 1 StGB Verbrechen. Das bedeutet rechtlich: Eine Geldstrafe ist als Hauptstrafe gesetzlich ausgeschlossen; es droht grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren können unter den Voraussetzungen des § 56 StGB zur Bewährung ausgesetzt werden. Weil der Gesetzgeber die Schwere dieser Lage kennt, schreibt § 140 Abs. 1 Nr. 2 StPO zwingend vor: Bei einem Verbrechensvorwurf muss ein Verteidiger bestellt werden. Wenn Sie keinen eigenen Anwalt beauftragen, bestimmt das Gericht einen Pflichtverteidiger für Sie. Ihr Wahlrecht sollten Sie nutzen, solange Sie es noch haben.

Der häufigste und teuerste Fehler in dieser Situation: Beschuldigte versuchen, den Vorwurf bei der Polizei abzuschwächen – mit Sätzen wie „Ich wollte mir nur mein eigenes Geld zurückholen.“ Solche Erklärungen räumen oft genau das ein, was die Staatsanwaltschaft für eine Anklage braucht. Kein Wort zur Sache, bevor ein Verteidiger die Akte gesehen hat.

Vorwürfe wegen Raub: Jetzt strategisch richtig handeln

Bei einem Verbrechensvorwurf wie Raub sind die ersten Tage entscheidend….


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