Ohne Testament richtet sich der Anteil der überlebenden Frau nach dem Güterstand und danach, welche Verwandten der Mann hinterlässt. Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft erbt sie neben Kindern die Hälfte, neben Eltern oder Geschwistern drei Viertel. Nur ohne nahe Verwandte erbt die Ehefrau den gesamten Nachlass.
Viele Ehepaare gehen davon aus, dass die Frau nach dem Tod des Mannes automatisch alles erbt. Das stimmt nur in wenigen Fällen. Leben Kinder oder Eltern des Verstorbenen, teilt die Witwe den Nachlass mit ihnen.
Was die Ehefrau erbt, wenn der Mann stirbt, hängt von zwei Größen ab: dem Güterstand der Ehe und dem Kreis der weiteren Verwandten. Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft erhält sie neben Kindern die Hälfte des Nachlasses (§ 1931 BGB, § 1371 BGB).
Ohne Ehevertrag gilt dieser gesetzliche Güterstand automatisch. Ein Testament kann die Quote verschieben, stößt aber an den Pflichtteil der Kinder.
Das Wichtigste in Kürze
- Hälfte neben Kindern: Im gesetzlichen Güterstand (Ehe ohne Ehevertrag) erbt die überlebende Frau neben den Kindern die Hälfte, egal wie viele Kinder es sind.
- Drei Viertel neben den Eltern: Hat der Mann keine Kinder, aber lebende Eltern oder Geschwister, fallen der Witwe drei Viertel des Nachlasses zu, also des hinterlassenen Vermögens.
- Alles nur selten: Den gesamten Nachlass bekommt sie erst, wenn keine Kinder, Eltern, Geschwister und Großeltern mehr leben.
- Güterstand entscheidet: Bei Gütertrennung, einem per Ehevertrag vereinbarten Güterstand, hängt die Quote von der Zahl der Kinder ab.
- Pauschaler Zugewinn: Ein zusätzliches Viertel kommt als pauschaler Zugewinnausgleich hinzu (§ 1371 BGB), ein gesetzlicher Ausgleich für die Ehezeit.
Wie das Gesetz die Witwe am Nachlass beteiligt
Hinterlässt der Mann kein Testament, greift die gesetzliche Erbfolge. Die Frau ist mit dem Erblasser, also der verstorbenen Person, nicht verwandt. Den Erbteil erhält sie allein aufgrund der Ehe (§ 1931 BGB).
Der Anteil der Witwe steht neben dem der Verwandten. Das Gesetz ordnet diese in Gruppen: Kinder und Enkel bilden die erste Ordnung, Eltern und Geschwister die zweite.
Für den eingetragenen Lebenspartner gelten dieselben Regeln wie für die Ehefrau (§ 10 LPartG). Auch beim Güterstand und beim Voraus ist er der Witwe gleichgestellt.
Je näher die verbliebenen Verwandten mit dem Mann verbunden sind, desto kleiner fällt der gesetzliche Erbteil aus. Den Rest steuert der Güterstand bei.
Wie viel die Ehefrau neben Kindern erbt
Leben Kinder des Mannes, erbt die Witwe nicht allein. Den Nachlass teilt sie mit ihnen, behält aber stets ihren festen Anteil.
Kernaussage:
In der Zugewinngemeinschaft erbt die überlebende Frau neben Kindern die Hälfte des Nachlasses. Die Kinder teilen sich die andere Hälfte.
Die Hälfte setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Ein Viertel ist der gesetzliche Erbteil (§ 1931 BGB), ein weiteres Viertel der pauschale Zugewinnausgleich (§ 1371 BGB).
Entscheidend ist ein oft übersehener Punkt: Die Zahl der Kinder ändert den Anteil der Witwe nicht….