Zum vorliegenden Urteilstext springen: 8 S 2532/22
Das Wichtigste im Überblick
Das Gericht gibt der Gemeinde Recht und zwingt das Land zum positiven Bauvorbescheid.
- Die Gemeinde darf zwei Mehrfamilienhäuser in der Ortsmitte bauen.
- Der Schweinebetrieb darf nicht mit Geruchswerten allein das Vorhaben blockieren.
- Vorbelastung zählt. Die Gerüche gelten hier noch als zumutbar.
- Die Stallgenehmigung bleibt wirksam und prägt die Nachbarschaft weiter.
- Gericht: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
- Datum: 26.11.2024
- Aktenzeichen: 8 S 2532/22
- Verfahren: Berufung
- Rechtsbereiche: Baurecht, Bauplanungsrecht, Immissionsschutz
- Relevant für: Gemeinden, Bauherren, Nachbarn, landwirtschaftliche Betriebe
Wann besteht ein Anspruch auf einen Bauvorbescheid?
Die rechtliche Grundlage für den Anspruch auf die Erteilung eines Bauvorbescheids ergibt sich aus den Vorgaben der Landesbauordnung, konkret aus § 57 Abs. 2 in Verbindung mit § 58 Abs. 1 Satz 1 LBO. Ein Bauvorbescheid ist eine verbindliche Vorab-Entscheidung der Behörde, die bestätigt, dass ein Bauvorhaben nach den aktuellen planungsrechtlichen Vorschriften zulässig ist – noch bevor der eigentliche Bauantrag gestellt wird. Die Behörde muss dafür im Vorfeld beurteilen, ob das geplante Projekt bauplanungsrechtlich zulässig ist. Dies richtet sich bei Gebieten mit einem einfachen Bebauungsplan maßgeblich nach § 34 BauGB oder § 30 Abs. 3 BauGB. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können Bauherren die Erteilung auf dem Prozessweg über § 113 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) juristisch durchsetzen.
Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg aus dem Jahr 2024 (Az. 8 S 2532/22) zeigt an einem komplexen Vorhaben, wie Gerichte diese Vorgaben in der Praxis anwenden. In dem Verfahren gab der Berufung statt und verpflichtete das Land Baden-Württemberg dazu, den gewünschten Bauvorbescheid für zwei neue Mehrfamilienhäuser vollständig zu erteilen. Zuvor hatten das Landratsamt Biberach und das Regierungspräsidium Tübingen den Antrag einer Gemeinde strikt abgelehnt. Die Kommune plant auf einem sanierten Areal in der alten Ortsmitte insgesamt 16 Wohneinheiten, die unter anderem über eine Tiefgarage sowie eine Gebäudehöhe von maximal 11,50 Metern am First verfügen sollen.
Redaktionelle Leitsätze
- Auszug aus der Quelle: https://www.ra-kotz.de/bauvorbescheid-schweinegeruch-zwei-mehrfamilienhaeuser.htm