Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Trotz Schweinegeruch: Bauvorbescheid für zwei Mehrfamilienhäuser

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de
Zwei Mehrfamilienhäuser sollen in einem dörflichen Mischgebiet entstehen, nur 20 Meter entfernt von einem Schweinemastbetrieb. Die Geruchsimmissionen liegen laut Gutachten um das Doppelte über der Schwelle – ein Bauvorbescheid schien ausgeschlossen. Doch der Dorfcharakter hat eine besondere rechtliche Kraft, die selbst strengste Grenzwerte infrage stellt.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 8 S 2532/22

Das Wichtigste im Überblick

Das Gericht gibt der Gemeinde Recht und zwingt das Land zum positiven Bauvorbescheid.
  • Die Gemeinde darf zwei Mehrfamilienhäuser in der Ortsmitte bauen.
  • Der Schweinebetrieb darf nicht mit Geruchswerten allein das Vorhaben blockieren.
  • Vorbelastung zählt. Die Gerüche gelten hier noch als zumutbar.
  • Die Stallgenehmigung bleibt wirksam und prägt die Nachbarschaft weiter.

  • Gericht: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
  • Datum: 26.11.2024
  • Aktenzeichen: 8 S 2532/22
  • Verfahren: Berufung
  • Rechtsbereiche: Baurecht, Bauplanungsrecht, Immissionsschutz
  • Relevant für: Gemeinden, Bauherren, Nachbarn, landwirtschaftliche Betriebe

Wann besteht ein Anspruch auf einen Bauvorbescheid?

Die rechtliche Grundlage für den Anspruch auf die Erteilung eines Bauvorbescheids ergibt sich aus den Vorgaben der Landesbauordnung, konkret aus § 57 Abs. 2 in Verbindung mit § 58 Abs. 1 Satz 1 LBO. Ein Bauvorbescheid ist eine verbindliche Vorab-Entscheidung der Behörde, die bestätigt, dass ein Bauvorhaben nach den aktuellen planungsrechtlichen Vorschriften zulässig ist – noch bevor der eigentliche Bauantrag gestellt wird. Die Behörde muss dafür im Vorfeld beurteilen, ob das geplante Projekt bauplanungsrechtlich zulässig ist. Dies richtet sich bei Gebieten mit einem einfachen Bebauungsplan maßgeblich nach § 34 BauGB oder § 30 Abs. 3 BauGB. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können Bauherren die Erteilung auf dem Prozessweg über § 113 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) juristisch durchsetzen.

Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg aus dem Jahr 2024 (Az. 8 S 2532/22) zeigt an einem komplexen Vorhaben, wie Gerichte diese Vorgaben in der Praxis anwenden. In dem Verfahren gab der Berufung statt und verpflichtete das Land Baden-Württemberg dazu, den gewünschten Bauvorbescheid für zwei neue Mehrfamilienhäuser vollständig zu erteilen. Zuvor hatten das Landratsamt Biberach und das Regierungspräsidium Tübingen den Antrag einer Gemeinde strikt abgelehnt. Die Kommune plant auf einem sanierten Areal in der alten Ortsmitte insgesamt 16 Wohneinheiten, die unter anderem über eine Tiefgarage sowie eine Gebäudehöhe von maximal 11,50 Metern am First verfügen sollen.

Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge