Zum vorliegenden Urteilstext springen: 10 UF 174/25
Das Wichtigste im Überblick
OLG Celle schließt Versorgungsausgleich aus, weil häusliche Gewalt grob unbillig wäre.
- Das Gericht änderte den Beschluss des Amtsgerichts und gab der Beschwerde statt.
- Es stützte sich auf Strafurteil, Kinderangaben und Gewaltschutzbeschlüsse.
- Die Ehe war nach Ansicht des Gerichts von Gewalt und Kontrolle geprägt.
- Die Antragstellerin lebt von Bürgergeld und braucht ihre eigenen Rentenanrechte.
- Gericht: OLG Celle
- Datum: 01.06.2026
- Aktenzeichen: 10 UF 174/25
- Verfahren: Beschwerde in Familiensache zum Versorgungsausgleich
- Rechtsbereiche: Familienrecht, Versorgungsausgleich, Gewaltschutz
- Relevant für: Ehegatten, Familiengerichte, Betroffene häuslicher Gewalt
Wann ist ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs möglich?
Der Versorgungsausgleich ist ein automatischer Mechanismus bei jeder Scheidung: Alle Rentenansprüche, die beide Ehepartner während der Ehe erworben haben, werden zusammengerechnet und hälftig aufgeteilt. Das bedeutet konkret: Der Partner mit höheren Rentenanwartschaften muss einen Teil seiner Ansprüche an den anderen abgeben – unabhängig davon, wer wie viel gearbeitet hat.
Gemäß § 27 des Versorgungsausgleichsgesetzes (VersAusglG) werden Rentenanwartschaften nach einer Ehescheidung ausnahmsweise dann nicht zwischen den Parteien geteilt, wenn dies grob unbillig wäre. Rentenanwartschaften sind dabei alle während der Ehe aufgebauten Ansprüche auf spätere Altersversorgung – aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Betriebsrenten oder privater Altersvorsorge. Eine solche grobe Unbilligkeit liegt nach der Regelung des § 27 Satz 2 VersAusglG vor, wenn die gesamten Umstände eines Einzelfalls eine Abweichung von der hälftigen Teilung rechtfertigen. Um dieses Merkmal gerichtsfest festzustellen, verlangt der Bundesgerichtshof – wie in einem Beschluss vom 31. Januar 2024 (Az. XII ZB 259/23) betont – eine umfassende Gesamtabwägung der wirtschaftlichen, sozialen und persönlichen Verhältnisse beider vormaliger Ehegatten.
Wer im Scheidungsverfahren einen Ausschluss des Versorgungsausgleichs erreichen will, muss diese Gesamtabwägung aktiv mit Belegen füttern. Sammeln Sie deshalb frühzeitig: Strafanzeigen und ärztliche Atteste zu Gewaltvorfällen, rechtskräftige Strafurteile gegen den Ehepartner, Polizeiprotokolle und Gewaltschutzbeschlüsse sowie Nachweise über Ihre wirtschaftliche Situation (Einkommen, Bürgergeldbezug, zu erwartende Rentenlücke). Je vollständiger Ihre Dokumentation, desto höher die Erfolgsaussicht auf eine Abweichung von der hälftigen Teilung.
In der juristischen Praxis des Jahres 2026 führte diese tiefgehende Abwägung zu einem radikalen Schnitt bei den Rentenansprüchen. Eine getrenntlebende Ehefrau wandte sich energisch gegen einen familiengerichtlichen Beschluss des Amtsgerichts Hannover vom 20. Mai 2025, nach dem sie eigene Rentenanrechte hätte abtreten müssen….