Zum vorliegenden Urteilstext springen: B 3 KR 11/22 R
Das Wichtigste im Überblick
Klägerin behält Krankengeld, weil sie rechtzeitig ärztliche Hilfe suchte.
- Das Gericht gab der Klägerin recht und wies die Revision der Krankenkasse zurück.
- Sie suchte am ersten Werktag nach dem Ende der Bescheinigung die Praxis auf.
- Die spätere Feststellung schadet nicht, weil sie alles Zumutbare rechtzeitig tat.
- Die Verzögerung lag bei der Praxis, nicht bei der Klägerin.
- Gericht: Bundessozialgericht
- Datum: 21.09.2023
- Aktenzeichen: B 3 KR 11/22 R
- Verfahren: Revision
- Rechtsbereiche: Krankengeld, gesetzliche Krankenversicherung
- Relevant für: Krankenkassen, Versicherte, Arbeitgeber, Ärzte
Krankengeld trotz verspäteter Folgebescheinigung?
Der Anspruch einer versicherten Person auf Zahlungen der Krankenkasse hängt gemäß § 44 Abs. 1 SGB V zwingend von der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ab. Damit dieser Anspruch nicht abreißt, bestimmt § 46 Satz 2 SGB V, dass eine Krankschreibung spätestens am nächsten Werktag nach dem Ablauf der vorherigen Bescheinigung verlängert werden muss. Nur wenn diese Nahtlosigkeit exakt gewahrt bleibt, bleibt auch die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung während des Leistungsbezugs nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V erhalten.
Verspätete Folgebescheinigung im Streit
Das Bundessozialgericht befasste sich in dem Verfahren mit dem Aktenzeichen B 3 KR 11/22 R vom 21. September 2023 mit den rechtlichen Grenzen dieser Nahtlosigkeit und urteilte zugunsten einer 1966 geborenen Versicherten, sodass die Krankenkasse weiteres Krankengeld nachzahlen muss. Die betroffene Frau bezog wegen einer prolongierten Erkrankung Krankengeld, das auch nach dem Ende ihres Beschäftigungsverhältnisses am 30. April 2018 zunächst uneingeschränkt weiterlief. Ihre zuletzt ärztlich bestätigte Krankschreibung endete laut Formular voraussichtlich an einem Sonntag, dem 17. Juni 2018. Die Krankenkasse verweigerte wenig später jedoch alle weiteren Zahlungen ab dem 18. Juni, weil die Folgebescheinigung des Arztes erst am 20. Juni ausgestellt wurde.
Redaktionelle Leitsätze
- Ein Anspruch auf Krankengeld bleibt trotz einer Lücke in der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit erhalten, wenn eine versicherte Person am ersten Werktag nach Ablauf der vorangegangenen Bescheinigung persönlich und zu den üblichen Öffnungszeiten in der Arztpraxis vorstellig wird….
Auszug aus der Quelle: https://www.sozialrechtsiegen.de/krankengeld-feststellungsluecke-praxisstau/
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