Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Bizepssehnenriss beim Krafttest: Klage ohne Beweis scheitert

Ganzen Artikel lesen auf: Medizinrechtsiegen.de
Ein kurzer Krafttest in der Physiotherapie – dann der stechende Schmerz. Der Bizeps ist durchtrennt, die Behandlung endet in der Notaufnahme. Doch war es ein Behandlungsfehler oder nur ein privater Kraftakt unter Männern?
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 1 O 4686/23

Das Wichtigste im Überblick

LG München II weist Schadensersatz nach Physiotherapie-Unfall ab.
  • Der Kläger verlor nach einem Widerstandstest den Prozess vollständig.
  • Das Gericht sah den Test als zulässig und indiziert an.
  • Der Kläger bewies keinen Behandlungsfehler und keine Haftung.
  • Ein möglicher Kraftkampf zählte nicht als medizinische Behandlung.

  • Gericht: LG München II
  • Datum: 29.04.2026
  • Aktenzeichen: 1 O 4686/23
  • Verfahren: Zivilverfahren
  • Rechtsbereiche: Arzthaftungsrecht, Schadensersatzrecht, Zivilprozessrecht
  • Relevant für: Patienten, Physiotherapeuten, Behandler, Haftpflichtversicherer

Wann haftet der Physiotherapeut?

Ein Schadensersatzanspruch gegen einen Behandler setzt den Nachweis eines Behandlungsfehlers voraus – sei es auf vertraglicher Grundlage nach den §§ 630a ff. BGB oder auf deliktischem Weg. Das bedeutet konkret: Ein Patient kann auf zwei Wegen klagen. Der vertragliche Weg basiert auf dem Behandlungsvertrag, der automatisch mit der Behandlung entsteht. Der deliktische Weg greift unabhängig davon, wenn der Behandler den Patienten körperlich geschädigt hat – ähnlich wie bei einem Verkehrsunfall. Die Beweislast trifft dabei grundsätzlich den Patienten. Physiotherapeuten sind zudem verpflichtet, vor Beginn einer Behandlung einen Befund zu erheben, um die Therapie auf den Zustand des Patienten abzustimmen.

Das Landgericht München II hatte am 29. April 2026 über einen solchen Fall zu entscheiden. Ein Patient verlangte mindestens 10.000 Euro Schmerzensgeld von einem Physiotherapeuten, weil bei einer Behandlung am 20. Dezember 2021 ein Muskelfaserriss und ein Abriss der distalen Bizepssehne links aufgetreten waren. Der Mann hatte zuvor eine Rotatorenmanschettenruptur rechts operieren lassen und befand sich deshalb in der Praxis des Beklagten in physiotherapeutischer Behandlung. Neben dem Schmerzensgeld forderte er die Freistellung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.212,61 Euro sowie die gerichtliche Feststellung, dass der Physiotherapeut für künftige materielle und nicht vorhersehbare immaterielle Schäden aus der Behandlung haften müsse. Mit einer solchen Feststellungsklage will der Patient erreichen, dass das Gericht schon jetzt bestätigt, dass der Behandler auch für noch unbekannte Spätfolgen aufkommen muss – ohne diesen Antrag müsste er für jeden später auftretenden Schaden ein neues Verfahren beginnen. Das Landgericht München II wies die Klage vollständig ab (Az. 1 O 4686/23). Ein Behandlungsfehler ließ sich nicht feststellen.

Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge