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Umschreibung der Fahrerlaubnis scheitert nicht an falscher MPU

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Der albanische Führerschein liegt auf dem Amtstisch. Aber statt des Wohnsitzes geht es um etwas ganz anderes: den Vorwurf, man sei hier schon ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs gewesen.


Zum vorliegenden Urteilstext springen: 5 K 119/24

Das Wichtigste im Überblick

VG Bremen kippt die Ablehnung der Fahrerlaubnis, weil das Gutachten falsche Straftaten voraussetzte.
  • Das Gericht hob den Bescheid vom 15.12.2023 auf.
  • Der Kläger durfte nach Ansicht des Gerichts noch mit der albanischen Fahrerlaubnis fahren.
  • Das Gutachten fiel, weil es von unzutreffendem Fahren ohne Fahrerlaubnis ausging.
  • Meldung und Mietvertrag reichten nicht für einen Wohnsitz in Deutschland.

  • Gericht: VG Bremen
  • Datum: 12.05.2026
  • Aktenzeichen: 5 K 119/24
  • Verfahren: Anfechtungsklage gegen Ablehnung der Fahrerlaubnis
  • Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht, Verwaltungsrecht, Straßenverkehrsrecht
  • Relevant für: Fahrerlaubnisinhaber, Ausländer mit ausländischem Führerschein, Behörden

Warum scheiterte die Umschreibung?

Wer eine ausländische Fahrerlaubnis besitzt und diese in eine deutsche umwandeln möchte, unterliegt den Regelungen der Fahrerlaubnis-Verordnung (§ 31 Abs. 1 FeV) sowie dem Straßenverkehrsgesetz (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 StVG). Eine Umschreibung ohne die erneute Absolvierung der theoretischen und praktischen Prüfungen ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Die Anlage 11 zur FeV ist ein amtliches Staatenverzeichnis, das festlegt, welche ausländischen Führerscheine ohne neue Prüfung umgetauscht werden dürfen — Albanien steht auf dieser Liste, allerdings nur für Dokumente, die nach dem 24. Januar 2017 ausgestellt wurden. Unabhängig davon haben die zuständigen Fahrerlaubnisbehörden stets die grundsätzliche Fahreignung nach § 11 FeV zu überprüfen.

Wie ein solches behördliches Überprüfungsverfahren bei fehlenden Anerkennungsstichtagen verläuft, zeigt ein Streitfall vor dem Verwaltungsgericht Bremen (Az. 5 K 119/24). Ein im Jahr 1994 geborener Autofahrer stellte einen Antrag auf die formelle Umschreibung seiner albanischen Fahrerlaubnis der Klasse B, die ihm am 10. Oktober 2014 in Albanien erteilt worden war. Das zuständige Bremer Bürgeramt zweifelte jedoch nach einer vorgenommenen Prüfung massiv an der generellen Fahreignung des Mannes und lehnte den gestellten Antrag mit einem ablehnenden Bescheid vom 15. Dezember 2023 offiziell ab. Der betroffene Fahrer wehrte sich erfolgreich gegen diese behördliche Blockade, denn das Gericht gab der eingerufenen Anfechtungsklage am 12. Mai 2026 vollumfänglich statt und hob das amtliche Verbot auf. Wer einen Ablehnungsbescheid wegen angeblich fehlender Fahreignung erhält, sollte diesen nicht hinnehmen — das Urteil zeigt: Klagen gegen solche Entscheidungen sind aussichtsreich, wenn die Behörde ihre Zweifel auf fehlerhafte Tatsachen stützt.

Redaktionelle Leitsätze

    Auszug aus der Quelle: https://www.bussgeldsiegen.de/umschreibung-fahrerlaubnis-falsche-mpu/

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