45.000 Euro für ein Wohnmobil bezahlt – und dann der Verdacht auf manipulierte Abgaswerte. Jetzt erklärt der BGH, unter welchen Voraussetzungen der Hersteller trotz fehlenden Vorsatzes zahlen muss. Ein Detail im Klageantrag macht dabei den entscheidenden Unterschied.
Bei unzulässigen Abschalteinrichtungen im Wohnmobil kann ein Schadensersatzanspruch auf den Differenzschaden bestehen. Symbolfoto: KI
Zum vorliegenden Urteilstext springen: [sc name=“al1″]VIa ZR 62/23[/sc]
Das Wichtigste im Überblick
BGH lässt Schadensersatzansprüche wegen möglicher Abschalteinrichtung neu prüfen.
Der BGH hebt den Koblenzer Beschluss auf und schickt den Fall zurück.
Die Kläger bekommen nun die Chance auf Ersatz eines Differenzschadens.
Der BGH sieht die relevanten Vorschriften als Schutz für Käufer.
Großer Schadensersatz scheidet aus; das Berufungsgericht prüfte den Differenzschaden nicht.
Das Berufungsgericht muss nun neu verhandeln und mehr Feststellungen treffen.
Gericht: BGH
Datum: 03.06.2026
Aktenzeichen: VIa ZR 62/23
Verfahren: Revision
Rechtsbereiche: Schadensersatz, Dieselrecht, Kaufrecht
Streitwert: bis 65.000 €
Relevant für: Autokäufer, Hersteller, Händler
Wann besteht Schadensersatz bei Abschalteinrichtung?
Ein Anspruch auf finanziellen Ausgleich für Fahrzeugbesitzer kann sich nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches aus dem Paragraphen 823 Absatz 2 in Verbindung mit den Paragraphen 6 Absatz 1 und 27 Absatz 1 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) ergeben. Diese fahrzeugtechnischen Normen gelten vor Gericht als Schutzgesetze. Sie sollen den Käufer davor bewahren, durch de[…]