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Urheberrecht bei KI-Bildern: Unterwasser-Motiv reicht nicht

Ganzen Artikel lesen auf: Internetrechtsiegen.de

Ein Hund taucht unter Wasser, das Bild geht um die Welt. Wenig später liefert eine KI das identische Motiv – ohne den Fotografen zu fragen. Darf sie das?

Gerichte prüfen beim Urheberrecht bei KI-Bildern genau den Unterschied zwischen geschützter Gestaltung und freien Motivideen. Symbolfoto: KI

Zum vorliegenden Urteilstext springen: [sc name=“al1″]20 W 2/26[/sc]

Das Wichtigste im Überblick
OLG Düsseldorf weist KI-Unterlassung ab; das Bild übernahm nur Motiv, nicht schutzfähige Gestaltung.

Das Gericht stoppte das Verbot. Die Antragstellerin verlor die Beschwerde.
Der Antragsgegner zeigte kein eigenes schöpferisches Tun bei der KI-Erzeugung.
Das Bild übernahm nur Thema und Motiv. Diese Elemente schützt das Recht nicht.
Auch das Leistungsschutzrecht half nicht. Die neuen Details unterschieden sich deutlich.
Der Kennzeichen-Einwand scheiterte. Dafür fehlte im Eilverfahren der nötige Grund.

Gericht: OLG Düsseldorf
Datum: 02.04.2026
Aktenzeichen: 20 W 2/26
Verfahren: Sofortige Beschwerde gegen Zurückweisung einer einstweiligen Verfügung
Rechtsbereiche: Urheberrecht, Leistungsschutzrecht, einstweiliger Rechtsschutz
Relevant für: Fotografen, KI-Nutzer, Medienunternehmen

Wann greift das Urheberrecht bei KI-Bildern?
Ein geschütztes Werk im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG setzt nach gerichtlichen Maßstäben ein gewisses Maß an Originalität voraus und muss die Persönlichkeit des Schöpfers durch freie kreative Entscheidungen widerspiegeln. Sobald Künstliche Intelli[…]


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