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Katzenbiss reicht: Versicherung kann Geständnis nicht widerrufen

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Die Katze unterm Sofa beißt zu. Der Halter gibt den Vorfall zu, doch seine Versicherung hält den Biss für rätselhaft und verweigert die Zahlung.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: VI ZR 1321/20

Das Wichtigste im Überblick

BGH hebt Urteil auf: Katzenbiss kann Haftung auslösen, wenn die Katze die Verletzung verursacht.
  • Der Kläger bekommt vor dem BGH eine neue Verhandlung.
  • Der Biss reicht für Haftung; der genaue Ablauf zählt hier nicht.
  • Die Streithelferin durfte den Kläger nicht wirksam als streitig angreifen.
  • Das Berufungsgericht muss den Klägervortrag als unstreitig behandeln.
  • Mitverschulden prüfte der BGH hier nicht selbst.

  • Gericht: BGH
  • Datum: 26.04.2022
  • Aktenzeichen: VI ZR 1321/20
  • Verfahren: Revision
  • Rechtsbereiche: Tierhalterhaftung, Zivilprozessrecht, Schadensersatz
  • Relevant für: Tierhalter, Haftpflichtversicherer, Geschädigte

Wer haftet für Schadensersatz nach einem Katzenbiss?

Das Bürgerliche Gesetzbuch verankert in § 833 Satz 1 eine strikte Gefährdungshaftung für Tierhalter, sobald ein unbeteiligter Mensch durch ein Tier verletzt wird. Die zentrale juristische Voraussetzung hierfür ist, dass sich eine spezifische, typische Tiergefahr verwirklicht hat. Ein solches rechtliches Szenario liegt vor, wenn ein der tierischen Natur entsprechendes, unberechenbares und vollkommen selbständiges Verhalten der Kreatur ursächlich für die körperliche Verletzung wird. Dem Gesetzgeber reicht es dabei für eine Begründung der Haftung völlig aus, wenn diese tierische Unberechenbarkeit auch nur mitursächlich für die Entstehung des Schadens war.

Wurden Sie von einem fremden Tier gebissen oder verletzt, müssen Sie dem Halter kein Verschulden nachweisen. Es reicht aus, dass das Tier Ihren Schaden verursacht hat. Der Halter muss im Gegenzug beweisen, dass Sie den Vorfall selbst mitverschuldet haben – etwa durch bewusstes Provozieren des Tieres.

Wie verheerend sich eine solche tierische Reaktion auf die Gesundheit auswirken kann, zeigte sich am 15. Februar 2014, als ein Mann bei alltäglichen Handgriffen schwer verletzt wurde. Der Helfer wollte in der Wohnung einer Bekannten eine Schlafcouch zusammenschieben, langte mit der Hand unter das Möbelstück und wurde unvermittelt von deren Katze in den linken Handballen gebissen. Er zog die Hand laut aufschreiend unter dem Sofa hervor, an der das Tier noch einen Moment lang fest hing. Die Wunde entzündete sich dermaßen gravierend, dass der Patient am folgenden Tag stationär in die Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Ludwigshafen-Oggersheim aufgenommen und in der Folge insgesamt sechsmal operiert werden musste. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied durch seinen VI. Zivilsenat im Urteil mit dem Aktenzeichen VI ZR 1321/20, dass der Geschädigte im Revisionsverfahren erfolgreich ist, und verwies den Prozess zurück an die zuständige Vorinstanz. Die Karlsruher Richter stellten unmissverständlich klar, dass die Voraussetzungen der Tierhalterhaftung nach dem Gesetz vollständig greifen, sobald der Katzenbiss an sich feststeht – vollkommen ungeachtet der Details, ob die Katze zuvor unbemerkt unter einem Tisch oder unter der betroffenen Couch lag….


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