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Rechtsanwälte Kotz GbR

Gegenständlich beschränkter Erbverzicht bleibt unwirksam

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Notartermin: „Ich verzichte auf das Elternhaus.“ 20 Jahre später stirbt der Vater. Bin ich enterbt? Was bei flüchtigem Lesen wie ein Totalverzicht aussieht, offenbart erst vor Gericht seine wahre Wirkung.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 14 W 11/24

Das Wichtigste im Überblick

Gericht verneint wirksamen Komplettverzicht und ordnet die Erbfolge neu.
  • Der Beteiligte 5 verliert seinen Antrag weitgehend.
  • Der Vertrag von 1991 wirkt eher als Teilungsregel, nicht als Erbverzicht.
  • G W zählt als gesetzlicher Erbe mit.
  • Das Gericht lässt den Erbschein des Amtsgerichts teilweise fallen.

  • Gericht: OLG Karlsruhe
  • Datum: 05.06.2026
  • Aktenzeichen: 14 W 11/24
  • Verfahren: Beschwerde im Nachlassverfahren
  • Rechtsbereiche: Erbrecht, Nachlassverfahren, Vertragsauslegung
  • Relevant für: Erben, Nachlassgerichte, Notare

Wer erbte nach dem Tod der Mutter?

Wenn Eltern sterben ohne ein Testament zu hinterlassen, tritt nach § 1924 Abs. 1 BGB die gesetzliche Erbfolge ein. Kinder des Erblassers sind als Abkömmlinge erster Ordnung zur Erbfolge berufen; die Erbquoten bestimmen sich nach der Anzahl der erbberechtigten Kinder. Schlägt ein Kind die Erbschaft aus, rücken dessen eigene Abkömmlinge nach — es sei denn, auch diese schlagen aus.

Das deutsche Erbrecht ordnet die Erben in ein Parentelsystem: Kinder und Enkel bilden die erste Ordnung, Eltern und Geschwister des Erblassers die zweite, Großeltern und deren Abkömmlinge die dritte. Solange Erben erster Ordnung leben, schließen sie alle nachfolgenden Ordnungen von der Erbfolge aus.

Eine Frau aus der Region Lörrach verstarb am 21. März 2023, ebenfalls ohne Testament. Sie hatte mit ihrem vorverstorbenen Mann insgesamt sechs Kinder: fünf Söhne und Töchter, die im Verfahren als Beteiligte Ziffer 1 bis Ziffer 5 geführt werden, sowie einen weiteren Sohn namens G W. Einer dieser Kinder — der als Beteiligter Ziffer 5 geführte Sohn, im Folgenden der jüngere Sohn — hatte 1991 einen notariellen Erbauseinandersetzungsvertrag mit seiner Mutter und seinen Geschwistern geschlossen. Knapp drei Jahrzehnte später wurde daraus ein handfester Erbstreit. Das Amtsgericht Lörrach hatte mit Beschluss vom 18. Dezember 2023 (Az. 901 VI 880/23) zunächst festgestellt, dass die Erblasserin nur von vier ihrer Kinder — den Beteiligten Ziffer 1 bis Ziffer 4 — zu je einem Viertel beerbt worden sei. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hob diesen Beschluss mit Entscheidung vom 5. Juni 2026 (Az. 14 W 11/24) in diesem Punkt auf: Der Erbschein war bereits deshalb unrichtig, weil er G W als weiteren gesetzlichen Erben vollständig ignorierte.

Ein Erbauseinandersetzungsvertrag regelt die Aufteilung des Nachlasses unter mehreren Miterben. Denn erben mehrere Personen gemeinsam, bilden sie eine Erbengemeinschaft, der der gesamte Nachlass zunächst gemeinsam zusteht — ein solcher Vertrag legt fest, wer welche konkreten Vermögenswerte erhält und welche Ansprüche damit abgegolten sind.

Ein Erbschein ist das amtliche Zeugnis des Nachlassgerichts, das verbindlich ausweist, wer Erbe ist und wie groß die jeweiligen Erbanteile sind. Erben brauchen dieses Dokument, um etwa über Bankkonten zu verfügen oder Grundstücke umzuschreiben….


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