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Rechtsanwälte Kotz GbR

Führerschein weg trotz negativem MPU-Gutachten nach Cannabisfahrt

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de
Der Joint am Vorabend, die Kontrolle am Morgen: Führerschein weg. Die MPU soll ihn zurückbringen – doch das Gutachten fällt negativ aus und wird abgegeben. Die Betroffenen setzen auf einen Formfehler. Was das Gericht dazu sagt, überrascht.
Zum vorliegenden Urteilstext springen: 6 S 26.109

Das Wichtigste im Überblick

Gericht lehnt Eilantrag ab: Fahrerlaubnisentzug und Führerscheinabgabe gelten vorläufig weiter.
  • Das Gericht stoppte die Sofortvollziehung nicht.
  • Es glaubte dem Gutachten: Cannabisproblem und fehlende Stabilisierung blieben bestehen.
  • Die Behörde durfte die Fahrerlaubnis entziehen und den Führerschein einziehen.
  • Berufliche Nachteile und fehlende neue Auffälligkeiten halfen dem Antragsteller nicht.

  • Gericht: VG Würzburg
  • Datum: 25.02.2026
  • Aktenzeichen: 6 S 26.109
  • Verfahren: Eilverfahren zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung
  • Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht, Verwaltungsrecht, Verkehrssicherheit
  • Streitwert: 2.500,00 EUR
  • Relevant für: Fahrerlaubnisinhaber, Behörden, Verkehrsteilnehmer

Wann droht die Entziehung der Fahrerlaubnis bei Cannabis?

Die Fahrerlaubnisbehörde entzieht die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen auf Basis von § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG in Verbindung mit § 46 Abs. 1 Satz 1 FeV stets dann, wenn sich ein Inhaber als fahrungeeignet erweist. Liegt der Verwaltung ein ausformuliertes medizinisch-psychologisches Gutachten vor, das diese fehlende Fahreignung zweifelsfrei dokumentiert, verbleibt der Behörde kein Ermessensspielraum mehr. Eine solche Maßnahme zielt nicht auf die Bestrafung des Betroffenen ab, sondern fungiert als präventive Gefahrenabwehrmaßnahme, um die allgemeine Sicherheit des Straßenverkehrs aufrechtzuerhalten.

Hohe THC-Werte nach einer Verkehrskontrolle

Wie konsequent diese Vorschriften umgesetzt werden, zeigte sich bei einer spätabendlichen Polizeikontrolle auf der Bundesstraße 3. Die Beamten hielten einen Autofahrer an und stellten rasch drogentypische Auffälligkeiten fest, was durch einen Arzt in der Blutprobe bestätigt wurde. Die Laboruntersuchung ergab eine erhebliche THC-Konzentration von 29 ng/ml sowie einen THC-COOH-Wert von 155 ng/ml. Das bedeutet konkret: Der gesetzliche Grenzwert für eine Ordnungswidrigkeit liegt bei 3,5 ng/ml THC im Blut – der gemessene Wert übertraf ihn also um mehr als das Achtfache. THC-COOH ist ein Abbauprodukt, das Rückschlüsse auf das Konsummuster zulässt: Ein so hoher Wert deutet auf regelmäßigen und nicht nur einmaligen Konsum hin. Nachdem der Fahrer ein negatives medizinisches-psychologisches Gutachten aus dem November 2025 vorgelegt hatte, entzog ihm das zuständige Landratsamt kurz darauf den Führerschein. Das Verwaltungsgericht Würzburg wies den Eilantrag des Mannes am 25. Februar 2026 vollumfänglich ab (Az. 6 S 26.109). Damit steht fest, dass die Entziehung vorläufig wirksam bleibt und das Dokument weiterhin einbehalten werden darf.

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